Versicherung wechseln

Versicherungen sind sowohl in Privathaushalten als auch im gewerblichen Bereich ein sinnvoller Vorsorgeschutz. Mit der Öffnung des europäischen Binnenmarktes und der Gründung zahlreicher Direktversicherer hat sich das Angebot vervielfacht und für viele Verbraucher ist es schwierig, in diesem Segment den Überblick zu behalten. Dabei kann ein Versicherungswechsel ein sinnvolles Unterfangen sein, wenn sich auf diese Weise Prämien sparen und Leistungen optimieren lassen. Wichtig ist bei einem Wechsel des Anbieters die Einhaltung von Kündigungsfristen. Einzelheiten dazu finden Sie in der jeweiligen Versicherungspolice.

Fristgerechte und außerordentliche Kündigung

Um eine neue Versicherung abzuschließen, ist zunächst die Kündigung des bestehenden Vertrages erforderlich. Der einfachste Weg ist die fristgerechte Kündigung am Ende der Laufzeit. Die Kündigung sollte sicherheitshalber schriftlich drei Monate vor Ablauf per Einschreiben erfolgen. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben Sie bei vielen Versicherungen, wenn der Versicherungsfall eintritt. Dabei gilt in der Regel eine Frist von einem Monat nach erfolgter Entschädigungszahlung. Ein weiterer Kündigungsgrund ist eine Beitragserhöhung Ihres Anbieters. Ist die Anpassung der Versicherungsprämie nicht mit einer Leistungsverbesserung verbunden, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Prämienerhöhung kündigen.


Krankenversicherung wechseln

Ein Wechsel der Krankenversicherung kann vielfältige Gründe haben. Wer von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechselt, entschließt sich zu diesem Schritt häufig aufgrund der verbesserten Leistungen und der günstigen Tarife. Insbesondere junge Leute profitieren hierbei von niedrigen Beiträgen und einem breiteren Leistungsspektrum. Auch in diesem Fall müssen Kündigungsfristen bei der gesetzlichen Krankenkasse beachtet werden. Der Wechsel von einer privaten Krankenkasse zur anderen muss wohl überlegt werden. In diesem Fall fallen in der Regel die gebildeten Altersrückstellungen weg, was zu einer höheren finanziellen Belastung im Alter führen kann. Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zur GKV ist nur bis zu einem Alter von 55 Jahren und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Erhält ein Selbstständiger beispielsweise eine Festanstellung, kann ein Wechsel von der PKV zur gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden.

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Rechtsschutzversicherung wechseln

Bei einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung müssen die Kündigungsfristen für den Altvertrag beachtet werden. Grundsätzlich ist ein Wechsel nach Ablauf des Versicherungsjahres oder der Mindestlaufzeit möglich. Die obligatorische Wartezeit entfällt bei einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung. In der Regel bestehen die Versicherer auf einer mehrmonatigen Wartefrist, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Wenn bereits ein Altvertrag bestanden hat, erfolgt der Übergang nahtlos und die neue Rechtsschutzversicherung übernimmt ab Vertragsbeginn die Kosten für einen eventuell anstehenden Rechtsstreit. Ein Sonderkündigungsrecht für den bestehenden Vertrag besteht bei einer Leistungsverweigerung durch den Anbieter, einer Beitragserhöhung oder durch den Wegfall des Versicherungsgrundes. Dieser Fall tritt ein, wenn der Versicherungsschutz das Mietrecht einschloss und der Versicherungsnehmer in selbst genutztes Wohneigentum umzieht.

Private Haftpflichtversicherung wechseln

Ein Wechsel der privaten Haftpflichtversicherung kann unter Umständen bares Geld durch günstigere Beiträge sparen oder mit einer Erhöhung der Deckungssumme verbunden sein. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter erfolgt normalerweise nach Ablauf des Versicherungsjahres, nachdem der Altvertrag fristgerecht gekündigt wurde. Vor der Entscheidung für einen neuen Anbieter solle ein umfassender Versicherungsvergleich stehen, denn neben der Beitragshöhe spielt die Höhe der Deckungssumme im Schadensfall eine große Rolle. Ein vorschneller Wechsel kann unter Umständen zu einer Reduzierung der Leistungen führen. Zu den außerordentlichen Kündigungsgründen zählen bei der Haftpflichtversicherung eine Beitragserhöhung seitens des Versicherers oder der Eintritt eines Schadensfalles.

Kfz Versicherung wechseln

Ein Wechsel der Kfz Versicherung erfolgt in der Regel zum Jahresende. Grundsätzlich gilt der 30. November als Stichtag für die Kündigung des bestehenden Versicherungsvertrages. Das Kündigungsschreiben sollte per Einschreiben verschickt werden, damit später ein Nachweis über die Einhaltung der Kündigungsfristen existiert. Während die fristgerechte Kündigung des Vertrages ohne Angabe von Gründen erfolgt, muss eine außerordentliche Kündigung der Kfz Versicherung begründet werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei der Anschaffung eines neuen Autos oder bei einer Beitragserhöhung. Bei den meisten Kfz Versicherungen gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Vertragsablauf.