Krankenversicherung wechseln

Der Wechsel einer Krankenversicherung kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein. Mehr Leistungen und niedrigere Beiträge sind die häufigsten Gründe für die Kündigung eines bestehenden Versicherungsvertrages und den Eintritt in eine neue Krankenkasse. Ab 2015 lohnt auch ein Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherungen, denn jeder Anbieter darf nach einer Absenkung des allgemeinen Beitragssatzes auf 14,6 Prozent einen Zusatzbeitrag erheben. Mit dieser Regelung kommt es zu einem Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen, von denen die Versicherten profitieren.


Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

Beim Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Überschreitet bei Angestellten das Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze, ist ein Wechsel jederzeit möglich. Selbstständige, Beamte und Freiberufler haben Versicherungsfreiheit und können unabhängig vom Einkommen in die PKV wechseln. Die Versicherer verlangen allerdings in der Regel eine Gesundheitsprüfung und entscheiden erst danach, ob der Aufnahmeantrag angenommen wird. Wichtig ist, dass die Kündigungsfristen bei der alten Krankenkasse eingehalten werden. Normalerweise liegt der frühstmögliche Zeitpunkt zur Kündigung des Altvertrages 18 Monate nach dem Beitritt zur Krankenversicherung.

Wechsel des PKV-Anbieters

Wer bereits bei einer privaten Krankenkasse versichert ist, muss einige Eckpunkte beachten, wenn der Wechsel zu einem anderen Anbieter geplant ist. Zuvor sollten Sie sich Gedanken über die gewünschten Leistungen machen und anschließend einen umfassenden Vergleich anstellen. Langjährig Versicherte müssen sich im Klaren darüber sein, dass bei einem Wechsel des Anbieters die Altersrückstellungen wegfallen. Sie werden von den Krankenkassen gebildet, um Beitragserhöhungen im Alter abzufedern. Ein Teil der gezahlten Prämien wird von den Versicherern ab Erreichen des Renteneintrittsalters eingesetzt, um die Beiträge auf einem adäquaten Niveau zu halten. Wer mehr als fünf Jahre bei einer Gesellschaft versichert ist, sollte zunächst über einen Tarifwechsel beim gleichen Anbieter nachdenken, bevor vorschnell die Entscheidung für eine andere Krankenversicherung in die Tat umgesetz wird.

Krankenversicherung ohne Arbeit

Nach dem Gesetz ist jeder Bürger in Deutschland verpflichtet, unabhängig vom Einkommen eine Krankenversicherung abzuschließen. Davon betroffen sind auch Personen, die weder staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Hartz IV beziehen noch über die Familienversicherung abgesichert sind. Bei einer Krankenversicherung ohne Arbeit übernimmt die Kasse nur die Kosten für eine medizinische Grundversorgung. Wer kein eigenes Einkommen erzielt und die Beiträge nicht aus vorhandenen finanziellen Reserven bestreiten kann, muss diesen Umstand der Krankenkasse mitteilen. Beiträge, die nicht gezahlt werden können, werden als Zahlungsrückstand gewertet. Ist eine medizinische Versorgung notwendig, kann die Krankenkasse unter Umständen die Leistungen verweigern. Werden der Krankenkasse keine Einkommensnachweise vorgelegt, wird ein fiktives Einkommen unterstellt, nach dem sich die Beitragshöhe richtet. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld oder Hartz IV übernimmt die Agentur für Arbeit die Zahlung der Beiträge.

Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Ein Wechsel von der PKV zur gesetzlichen Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ändert sich die Art der beruflichen Tätigkeit durch einen Wechsel von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis, greift wieder die gesetzliche Versicherungspflicht und der Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung kann vollzogen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Einkommen eine bestimmte Schwelle unterschreitet. Ausgenommen sind Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und privat versichert sind. Für diese Personengruppe ist eine Rückkehr in die GKV nicht mehr möglich. Der Gesetzgeber hat diese Regelung eingeführt, um zu verhindern, dass ausschließlich junge und gesunde Menschen die PKV mit ihren günstigen Beiträgen wählen und im Alter in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln, wo die Gemeinschaft die Kosten für die Gesundheit übernehmen müsste.

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