Die Rechtsschutzversicherung ist ein wichtiges Instrument zur Absicherung gegen finanzielle Schäden bei Rechtsstreitigkeiten. Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, ein Unfall im Straßenverkehr oder eine Kündigung seitens des Arbeitgebers gehören zu den Streitigkeiten, die nicht selten mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung enden. In diesen Fällen springt die Rechtsschutzversicherung dem Versicherungsnehmer zur Seite und übernimmt die Kosten für den Rechtsanwalt, für das Verfahren sowie für Zeugen und Gutachten. Rechtsschutzversicherung wechseln? Beachten Sie die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen oder benutzen Sie das Sonderkündigungsrecht.
Rechtsschutzversicherung Tarifvergleich
Rechtsschutzversicherung wechseln: alte Rechtsschutzversicherung Kündigen
Vor einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung steht die Kündigung des Altvertrages. Regulär kann der bestehende Vertrag nur unter Einhaltung der vertraglich fixierten Kündigungsfristen aufgelöst werden. Grundsätzlich kann die Kündigung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und nach Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen. Bei den meisten Anbietern muss die Kündigung drei Monaten vor Laufzeitende erfolgen. Wird der Termin verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeit variieren von Anbieter zu Anbieter. Ein Blick in die Versicherungspolice gibt Aufschluss über die geltenden Bestimmungen. Vor dem Wechsel sollte ein Vergleich der Angebote erfolgen, wobei neben dem Beitrag auch der Leistungsumfang eine Rolle spielt.
Recht zur außerordentlichen Kündigung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung unter Umgehung der Kündigungsfristen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dies gilt unter anderem für den Fall, dass der Versicherer eine Beitragserhöhung ankündigt. Ab dem Zeitpunkt des Posteinganges bleibt Ihnen ein Monat Zeit, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Zu einer außerordentlichen Kündigung des Altvertrages berechtigt auch eine Leistungsverweigerung vonseiten der Versicherung. Werden die Kosten für ein Gerichtsverfahren oder ein anwaltliches Beratungsgespräch trotz vertraglicher Vereinbarung nicht übernommen, können Sie den Vertrag unter Angabe der Gründe vorzeitig kündigen. Auf der anderen Seite hat auch die Versicherungsgesellschaft das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Wird dem Versicherungsnehmer ein Leistungsmissbrauch nachgewiesen, kann der Vertrag fristlos von der Versicherung gekündigt werden.
Keine Wartezeiten bei einem Wechsel
Wer erstmalig eine Rechtsschutzversicherung (Wikipedia) abschließt, muss in der Regel eine mehrmonatige Wartezeit in Kauf nehmen, bevor alle Leistungen aus der Versicherung in Anspruch genommen werden können. Die Versicherer wollen mit dieser Regelung einen Missbrauch vermeiden. Das gilt beispielsweise für den Fall, dass bereits ein Gerichtsverfahren läuft oder in absehbarer Zeit angesetzt wird. Die Wartezeit entfällt bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bei einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung. Eine Bedingung für den Wegfall der Wartefrist ist erfüllt, wenn der Wechsel ohne Zeitverzögerung von einem Anbieter zum nächsten erfolgt. Als zweite Grundvoraussetzung muss der versicherte Bereich bereits vor dem Wechsel durch die alte Police abgedeckt gewesen sein.
Wechsel während eines Rechtsstreites
Die Befürchtung vieler wechselwilliger Versicherungsnehmer, dass bei einem laufenden Rechtsstreit die Kosten vom neuen Anbieter nicht übernommen werden, ist nur teilweise begründet. Erfolgt der Wechsel übergangslos und ohne Zeitverzögerung übernehmen zahlreiche Versicherer die Kosten für laufende Verfahren. Dies gilt auch, wenn die Rechtsstreitigkeiten bereits vor dem Wechsel begonnen haben. Elementare Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Rechtsstreit vom Versicherten nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde. Erklärt sich die neue Rechtsschutzversicherung bereit, die Kosten zu übernehmen, muss sich der Versicherungsnehmer im Gegenzug häufig zu einer längerfristigen Vertragsbindung entschließen.
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