Haftpflichtversicherung abschließen

Grundabsicherung im Privatbereich

Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den elementarsten Formen der Grundabsicherung für Privatpersonen. Wer sich gegen selbst verursachte Schäden absichern will, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Zum Beispiel bei Asstel: Haftpflichtversicherung mit tägliches Kündigungsrecht und 10% Rabatt nach 2 schadenfreien Jahren.

Haftpflichtversicherung abschliessenIm Ernstfall schützt die Police den Versicherungsnehmer vor finanziellen Nachteilen und kann im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin verhindern. Sie springt immer dann ein, wenn eine Person durch eigenes Verschulden Schaden zugefügt wird oder Gegenstände beschädigt werden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird geregelt, dass derjenige, der für den Schaden verantwortlich ist, die finanziellen Konsequenzen zu tragen hat. Während die finanzielle Belastung im Fall einer durch Unachtsamkeit zerbrochenen Brille noch überschaubar bleibt, können sich die Kosten bei einem Personenschaden schnell zu einem sechs- oder siebenstelligen Betrag summieren.


Private Haftpflichtversicherung: Leistungsumfang im Schadensfall

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die der Versicherte anderen Personen versehentlich oder fahrlässig zufügt. Abgedeckt werden sowohl Personenschäden als auch Sach- und Vermögensschäden. Zur Erfüllung der Leistungspflicht muss es sich allerdings immer um fremdes Eigentum handeln. Wer das eigene Smartphone in einem Moment der Unachtsamkeit zu Boden fallen lässt, muss für den entstandenen Schaden selbst aufkommen. Das Spektrum der Schadensfälle, die durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, ist enorm. Wer beispielsweise durch ein unachtsames Überqueren der Straße einen Auffahrunfall verursacht, muss für den Schaden an den Fahrzeugen aufkommen. Ebenso verhält es sich mit einem Wasserschaden in der eigenen Wohnung, der in den Wohnräumen der darunter wohnenden Nachbarn Schäden verursacht.

Haftpflichtversicherung abschließen nach Schaden

Da viele Personen die Ausgaben für eine private Haftpflichtversicherung scheuen, werden sie erst im Schadensfall mit den unangenehmen Konsequenzen dieser vermeintlichen Einsparung konfrontiert. Natürlich stellt sich unter diesen Gegebenheiten die Frage: Kann man eine Haftpflichtversicherung abschließen nach einem Schaden? Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nach einem entstandenen Schaden ist selbstverständlich nicht möglich. Liegt das Schadensereignis zeitlich vor der Vertragsunterzeichnung, ist die Versicherung nicht zur Regulierung des Schadens verpflichtet. Würden die Unternehmen der Versicherungsbranche diese Praxis anwenden, wären nicht nur sinkende Gewinne, sondern eine baldige Insolvenz die Folge. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausschließlich auf Ereignisse, die zukünftig passieren und zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht vorhersehbar sind.

Haftpflichtversicherung abschließen: Prämie und Deckungssumme

Die Prämie für eine private Haftpflichtversicherung orientiert sich bei den meisten Anbietern an der Deckungssumme. Mit dieser Summe wird der Maximalbetrag angegeben, den das Versicherungsunternehmen im Schadensfall begleicht. Die Deckungssumme darf bei der privaten Haftpflichtversicherung nicht zu niedrig gewählt werden, denn bei einem unbeabsichtigt herbeigeführten Personenschaden kann sich die finanzielle Belastung durch Arbeitsausfall, Invalidität oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit der geschädigten Person auf Kosten in Millionenhöhe addieren. Grundsätzlich werden bei der privaten Haftpflicht verschiedene Tarife unterschieden. Beim Familientarif sind beispielsweise alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder mit dem Abschluss eines Vertrages haftpflichtversichert. Eine Privathaftpflichtversicherung ist bereits für wenige Euro im Monat erhältlich. Auf der Suche nach der günstigsten Prämie leisten Vergleichsrechner im Internet eine wertvolle Unterstützung.

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