Das Auto ist in einem Privathaushalt ein Kostenfaktor und belastet mit verschiedenen Ausgaben das Budget. Während Werkstatt- und Benzinkosten sowie die Kfz Steuer nicht selbst beeinflusst werden können, ergibt sich bei einem Wechsel der Kfz Versicherung zum Teil erhebliches Einsparpotenzial. Alljährlich steigen die Beiträge zur Kfz Versicherung und zahlreiche Verbraucher sind auf der Suche nach günstigen Angeboten, um die laufenden Unterhaltskosten für das Auto zu reduzieren. Nicht selten liegen zwischen den günstigsten und dem teuersten Angebot mehrere Hundert Euro Preisunterschied.
Kündigung bis 30. November
Die überwiegende Mehrheit aller Versicherungsverträge für das Auto läuft bis zum Jahresende. Stichtag für einen Wechsel ist aus diesem Grund der 30. November. Bis zu diesem Termin muss die schriftliche Kündigung bei Ihrem Versicherer eingegangen sein, wenn Sie den günstigeren Tarif einer anderen Gesellschaft nutzen wollen. Die Frist muss unbedingt eingehalten werden, da sich der bestehende Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn keine fristgemäße Kündigung erfolgt. Die Kündigung des Altvertrages sollte schriftlich erfolgen und per Einschreiben verschickt werden. Im Zweifelsfall können Sie in diesem Fall belegen, wann das Schreiben bei der Versicherung eingegangen ist. Zum Jahreswechsel werben zahlreiche Anbieter aggressiv mit ihren Tarifmodellen. Dennoch sollte ein anstehender Wechsel der Kfz Versicherung gründlich geprüft werden, denn neben günstigeren Beiträgen spielt auch das Leistungspaket eine Rolle.
Sonderkündigungsrecht: Wechsel nach dem Stichtag
Wer den 30. November als Kündigungstermin verpasst hat, kann unter bestimmten Umständen auch nach dem Stichtag zu einer anderen Gesellschaft wechseln. In einigen Fällen haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Dieses greift unter anderem bei einer Beitragserhöhung durch den Versicherer. Bis zu einem Monat nach Rechnungseingang können Sie den Altvertrag kündigen, wenn sich die Prämien erhöht haben. Oft verstecken sich Beitragserhöhungen und sind auf der Rechnung nicht eindeutig zu identifizieren. Einen Hinweis gibt der Vergleichsbetrag, den die Anbieter meist im Kleingedruckten auf der Rechnung angeben. Liegt der Betrag unter der Rechnungssumme, hat sich die Versicherungsprämie für die Kfz Versicherung erhöht. Ein weiteres Sonderkündigungsrecht haben Verbraucher im Schadensfall. Wurde ein Schaden von der Versicherung reguliert, bleibt den Autobesitzern ein Monat Zeit, um fristgerecht die Kündigung einzureichen.
Autoversicherung trotz Schufa
Bei einem negativen Schufa-Eintrag sehen sich Autobesitzer in der Regel mit höheren Beiträgen konfrontiert. Die Versicherer lassen sich auf diese Weise das Ausfallrisiko bezahlen, das durch eine eingeschränkte Kreditwürdigkeit entsteht. Im Gegensatz zur Kaskoversicherung, die eine freiwillige Kfz Versicherung ist, besteht in Deutschland für alle Autobesitzer die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abzuschließen. Versicherer sind verpflichtet, eine Autoversicherung trotz Schufa anzubieten und dürfen Kunden mit schlechter Bonität nicht zurückweisen. Aus diesem Grund können sich auch Fahrzeugbesitzer mit negativer Schufa zum Jahresende mit einem Wechsel des Anbieters auseinandersetzen. Mit einer gezielten Online-Suche lassen sich Versicherungsgesellschaften ausfindig machen, die auf eine Bonitätsüberprüfung verzichten.
Leistungen beim Wechsel der Kfz Versicherung beachten
Einem Wechsel der Kfz Versicherung sollte ein umfassender Leistungsvergleich vorausgehen. Insbesondere der Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung muss besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, denn gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich ein Betrag von 1,12 Millionen Euro. Was auf den ersten Blick als hohe Summe erscheint, kann sich in der Praxis schnell als niedriger Betrag herausstellen. Das gilt insbesondere, wenn der Autofahrer einen Unfall mit Personenschaden verursacht. Sollte der Geschädigte dauerhaft arbeitsunfähig sein oder dauerhaft gesundheitliche Schäden davongetragen haben, können sich die Kosten schnell auf mehrere Millionen Euro summieren. Sämtliche Beträge, die über die Deckungssumme hinausgehen, zahlt der Unfallverursacher aus eigener Tasche. Eine höhere Deckungssumme schlägt nur mit einem geringen Aufschlag auf die Versicherungsprämie zu Buche.