Haftpflichtversicherung wechseln

Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Sie bietet Schutz, wenn durch das Handeln des Versicherungsnehmers Personen zu Schaden kommen oder Sachschäden verursacht werden. Zahlreiche Verbraucher sind in Deutschland im Besitz von Altverträgen, die teilweise seit Jahrzehnten in den Schränken liegen und deren Leistungen nie in Anspruch genommen wurden. Häufig entsprechen die Leistungspakete nicht mehr dem aktuellen Zeitgeist und im Ernstfall können die Betroffenen mit unkalkulierbaren finanziellen Folgen konfrontiert werden. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Deckungssumme die finanzielle Belastung im Schadensfall nicht in vollem Umfang abdeckt. Ein Wechsel der Haftpflichtversicherung kann sich unter Berücksichtigung dieser Punkte als sinnvoll erweisen.

Wann sollte ein Wechsel erfolgen?

Die Frage, unter welchen Bedingungen ein Wechsel der Haftpflichtversicherung erfolgen sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich sollten bestehende Altverträge, die bereits vor Jahren abgeschlossen wurden, einer genauen Prüfung unterzogen werden. Der Versicherungsschutz wurde von den Anbietern in den zurückliegenden Jahren sukzessive erweitert und mittlerweile gehören Leistungen zum Standard, die beispielsweise zur Jahrtausendwende noch nicht Vertragsbestandteil waren. Bei der Sichtung des Altvertrages sollte speziell die Höhe der Versicherungssumme unter die Lupe genommen werden. Oft entspricht die Deckungssumme nicht mehr den Anforderungen der Gegenwart. In der heutigen Zeit übertragen viele Versicherer bei jüngeren Verträgen Erweiterungen des Leistungsspektrums automatisch auf die Haftpflichtversicherung. Bei Altverträgen gilt diese Regelung nicht automatisch. Eine konkrete Nachfrage beim Anbieter schafft in diesem Punkt schnell Klarheit.


Haftpflichtversicherung wechseln: Beachtung der Kündigungsfristen

Haftpflichtversicherung wechselnGenerell kann die Haftpflichtversicherung zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Besonderes Augenmerk sollte auf die Einhaltung der Kündigungsfristen gelegt werden. Erfolgt die Kündigung zu spät, verlängert sich der bestehende Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. In der Regel liegt die Kündigungsfrist für eine private Haftpflichtversicherung bei drei Monaten. Konkret bedeutet das: Ein Vertrag mit Versicherungsbeginn am 1. Januar muss spätestens bis zum 30. September des Vorjahres gekündigt werden. Es genügt nicht, das Einschreiben am 30. September aufzugeben. Vielmehr muss die Kündigung dem Anbieter spätestens zu diesem Stichtag vorliegen. Bei Verträgen mit mehrjähriger Laufzeit muss darüber hinaus die Mindestvertragslaufzeit beachtet werden. Sie variiert von Anbieter zu Anbieter.

Vorteile des Versicherungswechsels

Ein Wechsel der privaten Haftpflichtversicherung dient in erster Linie zur Optimierung des Versicherungsschutzes. Niedrigere Beiträge dürfen nicht mit Einschränkungen bezüglich des Leistungspaketes verbunden sein. Grundsätzlich verschaffen Sie sich mit einem umfassenden Online-Vergleich einen Überblick über die Angebote auf dem Markt. Zahlreiche Versicherer bieten heute Haftpflichtversicherungen an, bei denen die Deckungssumme für Sach- und Personenschäden bei 5 Millionen Euro liegt. Die Deckungssumme sollte möglichst hoch gewählt werden, um finanziellen Belastungen im Schadensfall gänzlich aus dem Weg zu gehen. Bei einer Änderung der persönlichen Lebenssituation, etwa bei einer Heirat oder der Geburt von Kindern, sind weitere Anpassungen erforderlich. Bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften sind deliktunfähige Kinder, die ein Alter von 7 Jahren nicht überschritten haben, über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.