Beachtung der Fristen
Eine Versicherung nachträglich abzuschließen, ist nur unter besonderen Umständen möglich, denn grundsätzlich dient eine Versicherung zur Absicherung eines Schadens in der Zukunft.
Das Grundprinzip beruht auf der Tatsache, dass zahlreiche Versicherungsnehmer in eine Versicherung einzahlen, aber nur einige Verbraucher den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. Daraus resultiert der Gewinn des Unternehmens. Wäre der nachträgliche Abschluss einer Versicherung bei einem bereits entstandenen Schaden möglich, würde die Versicherungsgesellschaft nur rote Zahlen schreiben und wäre innerhalb kürzester Zeit von der Insolvenz bedroht. Dessen ungeachtet gibt es die Möglichkeit, verschiedene Versicherungen nachträglich abzuschließen, vorausgesetzt es liegt kein Schadensereignis vor, das über den Versicherungsschutz reguliert werden soll.
Handyversicherung nachträglich abschließen
Smartphones der neuesten Generation nehmen im Alltag der meisten Menschen einen festen Platz ein. Die Hightech-Geräte sind wahre Alleskönner und übernehmen eine Funktion als Telefon, Spielekonsole, Musikspeicher, Videokamera und Fotoapparat. Jederzeit kann darüber hinaus mit einem modernen Smartphone auf das Internet zugriffen werden. Die Technik hat ihren Preis und bei der Anschaffung eines neuen Smartphones ohne Vertragsbindung werden schnell einige Hundert Euro fällig. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Benutzer für den Abschluss einer Handyversicherung, die einen effizienten Schutz gegen Beschädigungen bietet, die nicht unter die Gewährleistungspflicht des Herstellers fallen. Gute Handyversicherungen bieten ein umfangreiches Leistungspaket, das den Schutz vor Beschädigungen durch Bodenstürze, verschüttete Flüssigkeiten und nach Bedienfehlern einschließt. Eine Handyversicherung nachträglich abschließen können Sie bei einigen online Anbietern bis zu drei Monate nach der Anschaffung. Als Grundvoraussetzung gilt, dass das Gerät nicht beschädigt und voll funktionsfähig ist. Ausgeschlossen ist der nachträgliche Abschluss einer Handyversicherung bei einem bereits laufenden Schadensfall.
Apple Versicherung nachträglich abschließen
Apple hat mit der Entwicklung des iPhones und des iPads neue Maßstäbe im Bereich der Telekommunikation und Smartphone-Technologie gesetzt. Die neuesten Modelle warten mit immer ausgeklügelteren technischen Feinheiten und Funktionen auf. Die Geräte des amerikanischen Technologieunternehmens gehören zu den teuersten Endgeräten auf dem Markt und sind entsprechend kostenintensiv in der Anschaffung. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, das iPhone oder iPad durch eine entsprechende Versicherung gegen Beschädigungen zu schützen. Das Unternehmen selbst bietet mit den Versicherungspaketen Apple Care und Apple Care+ einen Rundumversicherungsschutz an, der bis zu 60 Tage nach dem Kauf des iPhones abgeschlossen werden kann.
Krankenversicherung nachträglich abschließen
Seit 2007 besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für gesetzlich Versicherte und seit 2009 auch für privat Versicherte. Wer sich nicht versichert, muss bei der Rückkehr in die Krankenkasse die Beiträge für die nicht versicherte Zeit rückwirkend nachzahlen. Der nachträgliche Eintritt in eine Krankenkasse, etwa um einen unerwarteten Krankenhausaufenthalt zu finanzieren oder eine hohe Arztrechnung begleichen zu lassen, ist nur unter den oben beschriebenen Voraussetzungen möglich. Eine Ausnahme gibt es bei der Auslandskrankenversicherung, die von den meisten Verbrauchern nur für die Zeit eines Aufenthaltes im Ausland abgeschlossen wird. Wer sich entschließt, den Traumurlaub spontan um einige Wochen auszudehnen, kann die Auslandskrankenversicherung nachträglich verlängern oder neu abschließen. Die gleichen Regelungen gelten für Geschäftsreisende, die sich aus beruflichen Gründen im Ausland aufhalten. Sollte eine unerwartete Verlängerung des Auslandsaufenthaltes erforderlich sein, wird mit dem nachträglichen Abschluss einer Auslandskrankenversicherung der volle Versicherungsschutz gewährleistet.
Reiserücktrittskostenversicherung nachträglich abschließen
Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt eine wichtige Schutzfunktion für Urlauber, die krankheitsbedingt ihre Reise nicht antreten können. In der Regel wird diese Versicherung direkt bei der Buchung der Reise abgeschlossen. Es aber auch möglich, die Reiserücktrittskostenversicherung erst nach dem Buchungsvorgang abzuschließen. Die Fristen dafür liegen bei den meisten Anbietern in einem Zeitraum zwischen 14 und 30 Tagen nach der Buchung der Reise. Einige Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden die Option, eine Reiserücktrittskostenversicherung bis 30 Tage vor der Abreise mit komplettem Versicherungsschutz abzuschließen. Voraussetzung ist, dass der Reisebeginn nicht vorverlegt wurde und zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung keine Krankheit diagnostiziert wurde, die einen Antritt der Reise unmöglich macht.
Mehr über Reiserücktrittskostenversicherungen bei Wikipedia.