Rundumschutz für den Auslandsaufenthalt
Der Urlaub ist für die meisten Deutschen die schönste Zeit des Jahres. Voller Vorfreude werden die Koffer gepackt, Reiseutensilien verstaut und die Reiseunterlagen griffbereit zurechtgelegt. Was die meisten Urlauber versäumen, ist der Abschluss der passenden Reiseversicherungen. Während einige Reisende ohne jeden Versicherungsschutz in das Ausland fliegen, sind andere Urlauber komplett überversorgt, um im Ernstfall auf jede Eventualität vorbereitet zu sein. Wichtig bei der Auswahl der Reiseversicherungen ist es, die richtigen Schwerpunkte zu setzen. In diesem Kontext kommen der Auslandskrankenversicherung und der Reiserücktrittsversicherung besondere Bedeutung zu.
Auslandskrankenversicherung – unverzichtbarer Versicherungsschutz im Urlaub
Die Auslandskrankenversicherung gehört zu den wichtigsten Reiseversicherungen, wenn Sie Ihren Urlaub in fremden Ländern verbringen. Sie schützt vor den finanziellen Risiken, die bei einer Erkrankung im Ausland entstehen und übernimmt die Kosten für die ambulante Behandlung beim Arzt oder für den stationären Aufenthalt in der Klinik. Risiken lauern im Ausland überall. Bei einer Infektion durch verdorbene Speisen, einem Arm- oder Beinbruch im Skiurlaub oder einem Hitzeschlag in tropischen Gefilden sind Sie gezwungen, medizinische Hilfe am Urlaubsort in Anspruch zu nehmen. Die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel nur die Kosten für die Grundversorgung. Teure Medikamente, die Behandlung in einer Spezialklinik und ein eventuell fälliger Krankenrücktransport sind in den Leistungen nicht enthalten. Von der Erstattung ausgeschlossen sind in der Regel Vorsorgeuntersuchungen, die Kosten für Sehhilfen und Hörgeräte sowie die Behandlung psychischer Erkrankungen.
Wann zahlt der Versicherer?
Welche Leistungen in der Auslandskrankenversicherung enthalten sind, können Sie individuell mit dem Versicherer aushandeln. Keinesfalls dürfen Sie auf den Krankenrücktransport nach Deutschland verzichten, denn er gehört zu den teuersten Posten bei einer Erkrankung im Ausland. Bis zu 10.000 Euro kann eine Überführung von Mallorca nach Deutschland im Krankheitsfall kosten. Noch teurer wird ein Krankenrücktransport von außereuropäischen Reisezielen. Auf einen leistungsstarken Auslandskrankenschutz sollten Sie insbesondere achten, wenn Sie einen Urlaub in Ländern planen, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. EU-Länder sind davon nicht betroffen, wohl aber populäre Urlaubsziele wie die USA, Thailand und Ägypten. In diesen Ländern tragen Sie die Kosten für eine Behandlung im Krankheitsfall ganz allein, wenn Sie keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben.
Reiserücktrittsversicherung
Je früher Sie eine Reise gebucht haben und je teurer sie ist, umso wichtiger ist eine Reiserücktrittsversicherung. Sie erstattet in vollem Umfang die Stornogebühren, wenn eine Reise kurzfristig aus einem unvorhergesehenen Grund nicht angetreten werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie kurz vor Reiseantritt an einer Virusinfektion erkranken oder sich ein Bein brechen. Die meisten Veranstalter verlangen bis wenige Tage vor Reiseantritt Stornogebühren in Höhe von bis zu 80 Prozent vom gesamten Reisepreis. Bei einer Kreuzfahrt, die regulär 3.000 Euro gekostet hat, fallen bei dieser Rechnung 2.400 Euro an Kosten an. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornogebühren in voller Höhe, sodass Ihnen kein finanzieller Schaden entsteht. Einige Versicherer bieten zusätzlich einen Schutz vor Flugstorno-Kosten an. Sollten Sie kurz vor dem Abflug erkranken oder arbeitslos werden und aus diesem Grund den Flug absagen müssen, übernimmt die Versicherung alle anfallenden Kosten.
Reisegepäckversicherung: Kein notwendiger Versicherungsschutz
Während die Auslandskrankenversicherung unbedingt notwendig ist und die Reiserücktrittsversicherung unter bestimmten Umständen Sinn macht, ist die Reisegepäckversicherung praktisch überflüssig. Der Grund: Verletzt der Reisende seine Aufsichtspflicht und die Koffer werden gestohlen, besteht kein Anspruch auf Leistungen. In der Praxis werden die meisten Ansprüche von den Versicherern abgewiesen, wenn Sie nicht belegen können, dass Sie nicht fahrlässig gehandelt und die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Im Übrigen ist das Reisegepäck über die Hausratversicherung mitversichert. Für die Hausratversicherung macht es keinen Unterschied, ob sich der Hausrat in der eigenen Wohnung oder in einem Hotelzimmer befindet. Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch nicht auf Gegenstände, die aus dem Auto oder Wohnmobil gestohlen werden.