Auslandskrankenversicherung nachträglich abschließen

Eine Urlaubsreise oder ein Work & Travel Aufenthalt im Ausland kann sich als kostspielige Angelegenheit erweisen, wenn im Vorfeld keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen wurde. Wer sich eine Salmonelleninfektion durch verdorbene Lebensmittel oder einen Bruch des Fußgelenkes durch Ausrutschen am Swimmingpool zuzieht, ist auf schnelle medizinische Versorgung angewiesen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel nur die Kosten für die medizinische Grundversorgung im Ausland. Eine Bezahlung der Medikamente oder ein eventuell fälliger Krankenrücktransport in die Heimat sind im Leistungskatalog grundsätzlich nicht vorgesehen. Ohne Auslandskrankenversicherung bleiben die Betroffenen auf den Kosten sitzen. Wurde der Abschluss einer derartigen Krankenversicherung vor Reiseantritt versäumt, stellt sich oft die Frage: Kann man eine Auslandskrankenversicherung nachträglich abschließen?

Auslandskrankenversicherung rückwirkend abschließen

Der rückwirkende Abschluss einer Auslandskrankenversicherung (Wikipedia) ist unter bestimmten Umständen möglich. Hin und wieder kommt es vor, dass eine Urlaubsreise spontan um einige Tage verlängert wird oder aus beruflichen Gründen ein längerer Auslandsaufenthalt als vorgesehen erforderlich ist. Da die Auslandskrankenversicherung meist nur für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird, würde bei einer Erkrankung kein Versicherungsschutz mehr bestehen. Für die Betroffenen ist das mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Einige Versicherungsunternehmen bieten für diesen Fall die Option an, eine Auslandkrankenversicherung nachträglich abzuschließen. Die Mindestlaufzeit beträgt in der Regel einen Tag und kann bis zu sechs Monaten verlängert werden. Grundsätzlich fordern die Versicherer eine Wartezeit von mehreren Tagen, bevor der Versicherungsschutz greift. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass die Auslandskrankenversicherung erst abgeschlossen wird, wenn bereits eine Erkrankung vorliegt.


Gründe für den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung

Deutschland hat mit allen Mitgliedsstaaten der EU und zahlreichen anderen Ländern wie Japan, Australien und der USA ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Auf der Grundlage dieses Abkommens können gesetzlich Versicherte die Leistungen des Gesundheitssystems der jeweiligen Länder in Anspruch nehmen. Benötigt wird dafür die europäische Krankenversicherungskarte, die von den Krankenkassen auf Anfrage verschickt wird. Allerdings werden den Versicherten bei einer Erkrankung im Ausland nur die Kosten erstattet, die auch der Bevölkerung des jeweiligen Staates zustehen. Da diese in der Regel geringer ausfallen als in Deutschland, müssen die Versicherten die Mehrkosten aus eigener Tasche begleichen. Kosten für Medikamente, Zahnbehandlungen und der Transport mit dem Krankenwagen in eine Klinik vor Ort müssen grundsätzlich vom Versicherten übernommen werden.

Besonders kostenintensiv ist der Krankenrücktransport vom Ausland nach Deutschland, der ohne Auslandskrankenversicherung vom Betroffenen selbst bezahlt werden muss. Vor diesem Hintergrund sollte man eine Auslandskrankenversicherung nachträglich abschließen, wenn der rechtzeitige Abschluss dieser Versicherung vor Reiseantritt versäumt wurde.

Die passende Auslandskrankenversicherung nachträglich abschließen

Die Auslandskrankenversicherung wird generell immer für die Dauer der Urlaubsreise oder des beruflichen Auslandsaufenthaltes abgeschlossen. Es gibt spezielle Versicherungen für Studenten, die sich für ein Komplettstudium oder einige Studiensemester an einer ausländischen Universität einschreiben, Auslandskrankenversicherungen für den Urlaub und Au-pair-Reisekrankenversicherungen. Grundsätzlich können sich Studenten für einen Zeitraum von zwei Jahren, Au-pairs für maximal drei Jahre und bestimmte Berufsgruppen für fünf Jahre versichern. Wer eine Auslandskrankenversicherung nachträglich abschließen will, muss in der Regel bestimmte Altersgrenzen beachten. Reisekrankenversicherungen für Studenten können nur bis zu einem Eintrittsalter von maximal 40 Jahren abgeschlossen werden. Rentner und Pensionisten, die den Ruhestand im Ausland verbringen wollen und älter als 70 Jahre sind, haben es schwer, eine passende Versicherung zu finden, da die Kosten für die medizinische Versorgung mit zunehmendem Alter steigen. Ein umfangreicher Versicherungsschutz für eine Urlaubsreise ist bereits für wenige Euro pro Person zu haben, da meist nur ein kurzer Zeitraum von wenigen Wochen versichert wird.