Private Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung

Eine Private Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen ist sehr gut möglich: Die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse ist sowohl mit als auch ohne Selbstbeteiligung möglich. Wird ein Selbstbehalt mit dem Versicherer vereinbart, wirkt sich dieser Umstand in der Praxis kostensenkend aus und führt zu einer spürbaren Ersparnis. Dies gilt vor allem für Selbstständige und Freiberufler. Angestellte profitieren von einem vereinbarten Selbstbehalt nur in geringem Umfang, da der Arbeitgeber die Hälfte der Versicherungsprämie bezahlt.


Verschiedene Varianten bei der Selbstbeteiligung

Bei der Selbstbeteiligung werden bei der privaten Krankenkasse 3 verschiedene Varianten unterschieden.

  1. Entscheiden Sie sich für eine generelle Selbstbeteiligung, müssen Sie die Kosten bis zur vereinbarten Höhe in vollem Umfang selbst tragen. Dabei macht es keinen Unterschied, welche medizinischen Leistungen Sie in Anspruch nehmen. Erst nach einem Überschreiten der festgelegten Höchstgrenze erstattet die Kasse die Kosten für Arztbesuche, Medikamente und Vorsorgeuntersuchungen.

  2. Bei der behandlungsbezogenen Selbstbeteiligung bezieht sich der Selbstbehalt auf eine konkrete Leistung. Dies kann die stationäre Behandlung im Krankenhaus, eine zahnärztliche Behandlung oder ambulante Behandlung sein.

  3. Die dritte Variante ist die prozentuale Selbstbeteiligung. Bei dieser Möglichkeit erhalten Sie einen Anteil der Kosten erstattet, bis eine Höchstzuzahlgrenze erreicht ist. Erst, wenn Sie die vereinbarte Vorleistung selbst erbracht haben, übernimmt die Krankenkasse alle weiteren Kosten.

PKV ohne Selbstbeteiligung für Selbstständige

Selbstständige profitieren von einer Selbstbeteiligung stärker als Angestellte, die aufgrund eines hohen Einkommens von der gesetzlichen in die private Krankenkasse wechseln. Fällt die Entscheidung für einen Selbstbehalt, fallen in der Regel die Versicherungsprämien deutlich niedriger aus. Wie hoch die Selbstbeteiligung gewählt wird, hängt maßgeblich von der persönlichen Einschätzung und der Einstellung des Versicherten ab. Wer nur selten einen Arzt aufsucht und die Krankenversicherung primär als Risikoabsicherung in einem schweren Krankheitsfall versteht, kann sich für eine höhere Selbstbeteiligung entscheiden. Eine private Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung lohnt sich für Selbstständige und Freiberufler nur, wenn aufgrund einer chronischen Erkrankung dauerhaft ärztliche Hilfe in Anspruch genommmen werden muss.

Private Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung für Angestellte

Angestellte haben jederzeit die Möglichkeit von der gesetzlichen in die private Krankenkasse zu wechseln, wenn das Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze liegt. Angehörige dieser Berufsgruppe profitieren kaum von einer privaten Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung, da der Arbeitgeber sich zu 50 % an den monatlichen Beitragszahlungen beteiligt. Der Selbstbehalt muss vom Versicherten jedoch in voller Höhe allein getragen werden. Nachteile können sich auch bei der Einkommenssteuererklärung ergeben, da die Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben in voller Höhe abgesetzt werden können. Verringert sich der monatliche Beitrag durch den Selbstbehalt, sinkt automatisch der absetzbare Betrag am Jahresende.

Schwierigkeiten bei der Tarifumstellung

Privatversicherte können jederzeit in einen Tarif mit einer höheren Selbstbeteiligung wechseln. Anders verhält es sich hingegen, wenn eine Verringerung oder Aufhebung des Selbstbehaltes angestrebt wird.

Bevor die Krankenkassen diesem Tarifwechsel zustimmen, wird in der Regel eine neuerliche Gesundheitsprüfung verlangt. Einige Kassen begenügen sich auch mit dem Ausfüllen eines Fragebogen zu gesundheitlichen Problemen.

Bei gesundheitlichen Beschwerden kann es vorkommen, das die private Krankenkasse den Wechsel in einen Tarif ohne Selbstbehalt verweigert oder einen Risikoaufschlag verlangt. Aus diesem Grund ist es ratsam, bereits beim Vertragsabschluss auf eine angemessene Höhe des Selbstbehaltes zu achten und den Eigenanteil nicht zu hoch anzusetzen.