Mindestbeitrag für die Krankenkasse

Jeder Bundesbürger ist gesetzlich zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet. Es gibt einen Mindestbeitrag für die Krankenkasse. Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, müssen sich bei der GKV versichern. Selbstständige und Freiberufler können sich privat versichern, wenn das monatliche Einkommen über 450 Euro liegt, oder freiwillig einer Gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Einen Mindestbeitrag verlangen ausschließlich die Gesetzlichen Krankenkassen, da die Beitragshöhe einkommensabhängig ist. Bei der Privaten Krankenversicherung werden keine Mindestbeiträge erhoben. Auf die Höhe der monatlichen Versicherungsprämie nehmen die Versicherten selbst Einfluss durch die Auswahl oder den Verzicht auf bestimmte Leistungen.

Mindestbeitrag für Selbstständige bei der Gesetzlichen Krankenkasse

Selbstständige und Freiberufler können sich freiwillig gesetzlich versichern. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen jedes Versicherten. Aktuell liegt der Beitragssatz bei 14 %. Bei einer Versicherung inklusive Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld ab der 7. Woche liegt der Satz bei 14,6 %. Neu ab 2015 ist die Tatsache, dass jede GKV einen Zusatzbeitragssatz nach eigenem Ermessen erheben darf. Hinzu kommt ein Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung, der für Selbstständige derzeit bei 2,35 % liegt. Für hauptberuflich Selbstständige gibt es bei der Gesetzlichen Krankenkasse einen monatlichen Mindestbeitrag, der von Kasse zu Kasse variiert. In der Regel liegt der Betrag zwischen 300-330 Euro im Monat. Als Berechnungsgrundlage dient ein fiktives Einkommen, von dem die GKV ausgeht. Sonderregelungen gelten bei einigen Krankenkassen für Gründer und bei sozialen Härtefällen. In diesem Fall reduziert sich der Mindestbeitrag um bis zu 100 Euro. Zur Berechnung des Kassenbeitrages müssen Selbstständige und Freiberufler den letzten Einkommenssteuerbescheid der zuständigen Finanzbehörde vorlegen.


Für wen kommt die freiwillige GKV infrage?

Grundsätzlich muss niemand die Gesetzliche Krankenversicherung verlassen. Selbst Freiberufler mit einem hohen Einkommen können freiwillig der GKV beitreten. Folgende Personengruppen können sich freiwillig gesetzlich versichern, wenn sie bereits Mitglied bei der GKV waren:

  • Arbeitnehmer, deren Jahresbruttoeinkommen oberhalb von 56.250 Euro liegt
  • Beamte
  • Selbstständige und Freiberufler in hauptberuflicher Tätigkeit
  • Studenten, die aus der Studentischen Krankenversicherung ausscheiden
  • Rentner, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Krankenversicherung für Rentner nicht erfüllen
  • Kinder, die nicht über die Familienversicherung versichert sind
  • Personen, deren Mitgliedschaft in der kostenlosen Familienversicherung erlischt

Mindestbeitrag Krankenkasse ohne Einkommen

Personen, die kein eigenes Einkommen erzielen, sind ebenfalls verpflichtet, einer Gesetzlichen oder Privaten Krankenkasse beizutreten. Wer staatliche Leistungen im Form von ALG II (Hartz 4) erhält, muss für die Beiträge nicht selbst aufkommen. In diesem Fall übernimmt die Agentur für Arbeit die Zahlung der monatlichen Prämie. Personen, die keiner selbstständigen oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, sind dennoch verpflichtet, einer Krankenkasse beizutreten. Können die Betroffenen kein Einkommen nachweisen, unterstellen die Kassen ein fiktives Einkommen, das als Berechnungsgrundlage herangezogen wird. Dieser Wert wird jährlich angepasst und liegt derzeit bei rund 950 Euro. Daraus ergibt sich ein monatlicher Mindestbeitrag in einer Höhe zwischen 135 und 150 Euro. Der Beitrag für die Pflegeversicherung kommt noch hinzu.

Mindestbeitrag für Studenten

Studenten gehören zu einer Berufsgruppe, die in der Regel kein eigenes Einkommen erzielt. Sofern die Studierenden nicht über die Familienversicherung der Eltern versichert sind, können sie zwischen der GKV, der PKV und der Studentischen Krankenversicherung wählen. Die Studentische Krankenversicherung kommt nur für Studenten infrage, die das 25. Lebensjahr vollendet haben oder ein regelmäßiges Einkommen durch Nebenjobs erzielen. Der monatliche Mindestbeitrag liegt derzeit inklusive Pflegeversicherung bei rund 80 Euro. In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden Studenten wie Versicherte ohne eigenes Einkommen behandelt. Sie müssen einen Mindestbeitrag in Höhe von 135-150 Euro entrichten. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt auch in diesem Fall bei rund 950 Euro. Ein Abschlag wird für eine Übergangsphase von sechs Monaten gewährt, falls ein Wechsel von der Studentischen Krankenversicherung zur GKV erfolgt ist.