In Deutschland besteht eine generelle Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Angestellte bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze müssen sich gesetzlich versichern.
Wer staatliche Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld I oder Hartz 4 bezieht, erhält die Beiträge vom Arbeitsamt gezahlt.
Freiberufler und Selbstständige müssen sich privat versichern, wenn das Einkommen 450 Euro im Monat überschreitet. Bei niedrigerem Einkommen können sie sich über die Familienversicherung absichern, sofern sie verheiratet sind. Diese Berufsgruppen können sich auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, wobei die Krankenkassen von einem hohen monatlichen Grundeinkommen ausgehen und die Beiträge entsprechend hoch sind. Zur exakten Ermittlung der Beiträge muss ein Nachweis über das erzielte Einkommen erbracht werden.
Private Krankenversicherung für Studenten ohne Einkommen
Wenn man sich als Student voll aufs Studium konzentrieren will gibt es in vielen Fällen kein Einkommen. Eine private Krankenversicherung kann dann für jüngere Leute eine gute Möglichkeit sein um sich billiger abzusichern als mit einer gesetzliche Krankenkasse. Bei CHECK24 gibt es einen praktischen PKV Vergleichsrechner für Studenten.
Mehr Informationen in unserem Artikel Krankenversicherung für Studenten.
Gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen
Personen, die über kein Einkommen verfügen, keine staatlichen Leistungen beziehen und nicht über die Familienversicherung sozial abgesichert sind, haben ebenfalls die Möglichkeit, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Voraussetzung ist, dass bereits eine Mitgliedschaft vorlag und diese nicht länger als drei Monate zurückliegt. Auch Personen ohne Einkommen müssen selbstverständlich Versicherungsbeiträge zahlen. Kann kein Einkommen nachgewiesen werden, unterstellen die Krankenkassen ein fiktives Einkommen, das als Basis für die Beitragsermittlung dient. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Beiträge aus dem vorhandenen Vermögen gezahlt werden.
Freiwillige Krankenversicherung ohne Einkommen
Zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes ist es zwingend erforderlich, dass die monatlichen Beiträge an die freiwillige Krankenversicherung abgeführt werden. Können die Beiträge nicht aus dem vorhandenen Vermögen gezahlt werden und steht kein Einkommen zur Verfügung besteht eine Mitteilungspflicht an die Krankenkasse. Nicht gezahlte Versicherungsbeiträge werden als Zahlungsrückstand gewertet und im Ernstfall kann die Krankenkasse Leistungen verweigern. Wer nicht in der Lage ist, den monatlichen Beitrag aufzubringen, sollte sich mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen und staatliche Leistungen in Form von ALG II beantragen. In diesem Fall übernimmt das Arbeitsamt die Kosten für die freiwillige Krankenkasse.
Leistungen der Krankenversicherung
Wer ohne Einkommen freiwillig krankenversichert ist, hat Anspruch auf die Regelleistungen, wie sie allen Pflichtversicherten zustehen. Allerdings haben Personen ohne Einkommen, die lediglich mit einem Mindesteinkommen versichert sind, keinen Anspruch auf Krankengeld. Im Leistungsumfang enthalten sind Arztbesuche und Behandlungstermine, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (Wikipedia) zu 100 Prozent übernommen werden. Versicherte müssen bis auf den Verzicht auf das Krankengeld keine Einschränkungen bezüglich des Leistungsumfanges in Kauf nehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings die regelmäßige Zahlung des monatlichen Versicherungsbeitrages.
Mindestbeitrag Krankenversicherung ohne Einkommen
Das fiktive Mindesteinkommen, das die Krankenkassen bei Personen ohne Einkommen als Berechnungsgrundlage annehmen, wird alljährlich angepasst und liegt derzeit bei 921,67 Euro. Da bei den gesetzlichen Krankenkassen, anders als bei den privaten Versicherern, das Einkommen als Bewertungsgrundlage dient, ergibt sich daraus ein monatlicher Mindestbeitrag in Höhe von 137,33 Euro. Hinzu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung in Höhe von 18,89 Euro. Für Kinderlose ab einem Alter von 23 Jahren erhöht sich der Beitrag zur Pflegeversicherung auf 21,20 Euro. Leistungseinschränkungen fallen für die Versicherten bis auf den Wegfall des Krankengeldes nicht an.
Alternative Möglichkeit: Abmelden und Auswandern
Im Verglich zu andere EU Länder ist die Krankenversicherung in Deutschland relativ teuer. Zum Beispiel in Holland zahlt man üblicherweise nicht viel mehr als 100 Euro im Monat. Und wenn man gar kein Einkommen hat bekommt man die Krankenversicherung ganz erstattet. In Frankreich und England ist die Basiskrankenversicherung ganz umsonst. Also auswandern ist sicherlich eine interessante Möglichkeit.
So bald man sich abgemeldet hat gibt es keine Versicherungspflicht mehr in Deutschland. Um sich für Krankheiten und Unfälle zu schützen kann man dann eine private Krankenreiseversicherung abschließen. In der Regel kostet diese wesentlich weniger als 100 Euro im Monat. Für junge gesunde Leute etwa €50 oder €60.