Krankenversicherung für Studenten

Studenten erzielen während der Studienzeit in der Regel kein eigenes Einkommen. Da für alle Bürger seit dem Jahr 2009 eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht, müssen sich auch Studierende mit dieser Thematik auseinandersetzten. Generell wird bei der Immatrikulation der Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung verlangt. Ohne Versicherungsschutz erteilt die Universität oder Fachhochschule keine Zulassung zum regulären Studienbetrieb.


Versichert über die Familienversicherung

Mehrheitlich sind Studenten über die Familienversicherung versichert. Sofern die Eltern bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sind Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenlos mitversichert. Allerdings gilt diese Regelung nur, wenn neben dem Studium keine hohen Einkünfte durch Nebenjobs erzielt werden. Studenten dürfen maximal 405 Euro im Monat hinzuverdienen, um weiterhin kostenlosen Versicherungsschutz in der Familienversicherung genießen zu können. Trotzdem muss niemand einen lukrativen Ferienjob in den Semesterferien ausschlagen. Der für die befristete Tätigkeit gezahlte Lohn wird nicht wie ein regelmäßiges Einkommen behandelt. Grundsätzlich sollten sich Studenten vor der Aufnahme der Tätigkeit bei der Krankenversicherung der Eltern informieren.

Kostengünstig versichert in der Studentischen Krankenversicherung

Studenten, die das 25. Lebensjahr überschritten haben oder mehr Geld mit Nebenjobs verdienen, haben die Möglichkeit, in die Studentische Krankenversicherung zu wechseln. Der monatliche Grundbeitrag für diese Krankenversicherung liegt derzeit bei rund 61 Euro und ist damit deutlich günstiger, als der Monatsbeitrag in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Hinzu kommen die Beitragsprämie für die Pflegeversicherung und der Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell festlegt. Insgesamt schlägt die Studentische Krankenversicherung mit etwa 80 Euro monatlich zu Buche.

GKV für Langzeitstudenten

Das Höchstalter für die Mitgliedschaft in der Studentischen Krankenversicherung liegt bei 30 Jahren. Langzeitstudenten, die diese Obergrenze überschritten haben, müssen ab diesem Zeitpunkt in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das Gleiche gilt für Studenten, die das 14. Fachsemester beendet haben, auch wenn die Altershöchstgrenze noch nicht erreicht ist. In der GKV sind der Mindestbeitrag in Höhe von rund 132 Euro für die Krankenversicherung plus Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung und Zusatzbeiträge zu entrichten. Nur in der sechsmonatigen Übergangsphase wird Studenten ein Beitragsabschlag gewährt, der zu einer ermäßigten Prämie in Höhe von knapp 97 Euro führt. Als Beitragsbemessungsgrenze gilt ein Betrag von 945 Euro. Übersteigt das Einkommen der Studierenden diesen Betrag, werden höhere Beiträge fällig.

PKV für Studenten mit Risiko

Kinder von Beamten können sich von der Versicherungspflicht für Studenten befreien lassen und in die private Krankenkasse wechseln. Möglich ist dieser Schritt, weil Beamte und ihre Kinder automatisch privat versichert sein müssen. Dessen ungeachtet sollte die Entscheidung wohl überlegt werden, denn der Leistungsumfang der Studentischen Krankenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und der PKV gleicht sich bei Studenten. Wer sich dennoch privat versichert, muss den Mehraufwand für die Bürokratie berücksichtigen, den das Sammeln und Einreichen von Arztrechnungen und Rezepten mit sich bringt. Da die privaten Krankenversicherungen nicht die Kosten für eine langfristige Psychotherapie übernehmen, sind gesetzlich versicherte Studenten sogar im Vorteil. Mit zunehmendem Leistungsdruck häuften sich psychische und psychosomatische Erkrankungen bei Studierenden in der jüngsten Vergangenheit. Ein weiterer Nachteil der PKV für Studenten bezieht sich auf die Laufzeit. Unter Umständen ist es erst möglich in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, wenn der erste Festanstellungsvertrag unterzeichnet wurde. Wird der Schritt in die Selbstständigkeit gewagt, ist ein Wechsel nicht mehr problemlos möglich.