Die Anschaffung eines Gebrauchtwagens ist meist eine Entscheidung, die aus Gründen der Kostenersparnis getroffen wird. Im Gegensatz zum Neuwagen werden gebrauchte Autos mit deutlichen Preisabschlägen gehandelt. In Abhängigkeit vom Modell und vom Baujahr lassen sich auf diese Weise einige Tausend Euro sparen. Hier bei CHECK24 können Sie ohne Kosten schnell verschiedene Gebrauchtwagenversicherungen vergleichen. Ganz risikofrei ist der Kauf eines Gebrauchten allerdings nicht. Je nachdem wie viele Kilometer das Fahrzeug bereits auf dem Tacho hat und wie viel Zeit der Vorbesitzer in die Wartung und Pflege investiert hat, sind Gebrauchtwagen anfälliger für Motor- oder Getriebeschäden. In diesem Fall springt die Gebrauchtwagenversicherung ein und kommt für die Kosten auf, die bei derartigen Reparaturen anfallen. Auch bei Finanzen.de gibt es einen guten Vergleichsrechner und wenn mann alle Rechner versuchen will soll der von SAW auch nicht fehlen.
Gebrauchtwagenversicherung beim Autokauf von privat abschließen
Eine Gebrauchtwagenversicherung abschließen lohnt sich vor allem dann, wenn Sie das Fahrzeug nicht bei einem Händler, sondern von privat gekauft haben. In der Regel wird beim Autokauf von privat die Gewährleistung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass der Käufer nach dem Vertragsabschluss keine Mängel am Auto beim Verkäufer reklamieren kann, es sei denn, es kann bewiesen werden, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bestanden hat. Sollte das Auto mit einem Motor- oder Getriebeschaden liegen bleiben, kommen Kosten in vierstelliger Höhe auf den Besitzer zu. Vor dem Hintergrund dieser kostspieligen Reparaturen lohnt der Abschluss einer Gebrauchtwagenversicherung, die in Abhängigkeit vom Anbieter und vom Leistungspaket zwischen 100 und 500 Euro im Jahr kostet.
Händlergarantie und Gewährleistung
Erfolgt der Kauf des Gebrauchtwagens bei einem Händler, greift im ersten Jahr nach der Anschaffung bei einer Reparatur in der Regel die einjährige gesetzliche Gewährleistungsfrist. Diese verpflichtet den Händler, innerhalb von sechs Monaten nach dem Verkauf einen Schaden auf eigene Kosten reparieren zu lassen. Ab dem siebten Monat ist der Käufer verpflichtet, dem Autohändler nachzuweisen, dass das Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt des Autokaufs versteckte Mängel hatte. In der Praxis ist dies ein schwieriges Unterfangen. In zahlreichen Autohäusern werden gebrauchte Autos zusätzlich mit einer Gebrauchtwagengarantie angeboten, die parallel zur Gewährleistung gilt. Meist wird diese Garantie mit einer Selbstbeteiligung angeboten, die im Schadensfall der Autokäufer zu tragen hat. Sollte am Fahrzeug eine Reparatur fällig werden, prüft der Händler zunächst, inwieweit die Gewährleistungspflicht greift. Ist der Zeitraum von einem Jahr bereits verstrichen, werden die Reparaturkosten von der Gebrauchtwagengarantie übernommen.
Welche Leistungen enthält die Gebrauchtwagenversicherung?
Vor dem Abschluss einer Gebrauchtwagenversicherung sollte der Leistungsumfang genauestens überprüft werden. Insbesondere in der Basisversion dieser Versicherung gibt es Einschränkungen bezüglich der Kostenübernahme bei notwendigen Reparaturen. Oft werden lediglich die anfallenden Lohnkosten in der Werkstatt übernommen, während Sie auf den Kosten für Ersatzteile sitzen bleiben. Bei einem Motor- oder Getriebeschaden kann allein durch den Materialeinsatz eine vierstellige Summe auf den Inhaber der Gebrauchtwagenversicherung zukommen. Es sollte sorgsam darauf geachtet werden, dass neben den Reparaturkosten bei Motor- und Getriebeschäden auch die Kosten für Reparaturen an der Kupplung, am Fahrwerk und an den elektronischen Bauteilen im Leistungsumfang eingeschlossen sind. Unter Umständen verlangen die Versicherer vor dem Vertragsabschluss einen umfassenden Werkstattcheck für den Gebrauchtwagen.
Laufzeit und Versicherungsbedingungen
Die Laufzeit einer Gebrauchtwagenversicherung liegt bei den meisten Anbietern bei einem Jahr und kann gegebenenfalls vor Vertragsende um weitere 12 Monate verlängert werden. Zusätzlich legen viele Versicherer eine bestimmte Kilometerbegrenzung fest. Bei einem Überschreiten der Kilometerbegrenzung sinkt die Kostenübernahme zu einem bestimmten prozentualen Anteil je 10.000 Kilometer Laufleistung. Darüber hinaus gilt eine Obergrenze für das Alter des Gebrauchtwagens, die bei vielen Versicherern zwischen sechs und acht Jahren liegt. Die Höhe der Prämie hängt maßgeblich von der jährlichen Kilometerlaufleistung und vom Alter des Autos ab. Mit zunehmendem Alter des Fahrzeugs steigen in der Regel auch die Beiträge zur Gebrauchtwagenversicherung. Aus diesem Grund sollte genauestens abgewogen werden, ob die Investition in diese Reparaturkostenversicherung tatsächlich lohnt.
Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht
Unabhängig vom Alter des Gebrauchtwagens ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Die gesetzlichen Regelungen zum Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr sind in diesem Fall eindeutig. Ohne Haftpflichtversicherung erhält das Auto keine Zulassung und darf auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden. Anders verhält es sich mit der Teil- oder Vollkaskoversicherung. Bei dieser Versicherung handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung und jeder Fahrzeughalter entscheidet selbst, ob der Abschluss unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte Sinn macht. Übersteigt die jährliche Versicherungsprämie den Restwert des Gebrauchtwagens, kann auf diesen Versicherungsschutz getrost verzichtet werden. Im Schadensfall zahlt die Versicherung ohnehin maximal den Restwert, selbst wenn die Kosten für die Reparatur deutlich höher liegen würden. Grundsätzlich wird die Gebrauchtwagenversicherung beim gleichen Versicherer abgeschlossen, wie die Haftpflicht für das Fahrzeug.