Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease-Versicherung ist eine Sonderform der Risikoabsicherung und kommt bei einer schweren Erkrankung zu Tragen. Ihren Ursprung hat diese Risikovorsorge im angelsächsischen Raum, wo die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung nur eine untergeordnete Rolle spielt. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt beispielsweise bei einer Krebserkrankung oder bei einem Schlaganfall die vereinbarte Versicherungssumme in einem Betrag aus. Betroffene können den Auszahlungsbetrag zum Ausgleich für Einkommenseinbußen, zum barrierefreien Umbau der Wohnung oder zur Begleichung von Zusatzkosten für die medizinische Behandlung verwenden.

Finanzielle Absicherung über die Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease-Versicherung besitzt eine Vorsorgefunktion und springt mit Leistungen im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung ein. Wer beispielsweise eine Krebsdiagnose erhält, bekommt die Versicherungssumme in voller Höhe ausgezahlt, unabhängig davon, ob die Krankheit mit medizinischen Maßnahmen binnen kurzer Zeit bekämpft werden kann, oder ob sie langfristig zu einer Berufsunfähigkeit bei den Betroffenen führt. Die Verwendung des Geldes ist nicht an bestimmte Auflagen gebunden. Der Betrag kann zur Bezahlung notwendiger medizinischer Maßnahmen, zum Ausgleich von Einkommensverlusten oder zum behindertengerechten Ausbau des eigenen Heims verwendet werden. Streitpunkte bei der Auszahlung gibt es kaum, da die Krankheitsbilder bei einer Dread-Disease-Versicherung genau definiert sind. Unter anderem zahlt die Versicherung bei folgenden Diagnosen:


  • Krebs
  • Schlaganfall
  • Herzinfarkt
  • Multiple Sklerose
  • Parkinson
  • Arthritis

Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind bestimmte Krankheitsbilder bei der Dread-Disease-Versicherung von der Zahlung ausgenommen. Das betrifft unter anderem psychische Erkrankungen wie Burn-out und Erkrankungen der Wirbelsäule, die Auslöser für chronische Rückenbeschwerden sein können.

Auszahlbedingungen bei der Dread-Disease-Versicherung

Nur wenige Anbieter in Deutschland haben eine Dread-Disease-Versicherung im Portfolio. Vor der Vertragsunterzeichnung sollten die Versicherungsnehmer die exakten Auszahlbedingungen studieren, denn es gibt einige Fallstricke. Bei einigen Erkrankungen müssen die Versicherungsnehmer Wartezeiten in Kauf nehmen. Sollte der Versicherungsnehmer eine Krebsdiagnose erhalten, müssen seit dem Abschluss der Dread-Disease-Versicherung mindestens sechs Monate vergangen sein, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus ist zu beachten, wie die Versicherer Krebs exakt definieren. Bei den meisten Krankheiten gelten zusätzlich Karenzzeiten, die bis zur Auszahlung der Versicherungssumme vergehen müssen. Die Zeiträume reichen von 14 Tagen bis zu einem Monat. Herzinfarktpatienten erhalten beispielsweise nur Geld aus der Dread-Disease-Versicherung, wenn sie diese Zeiträume überleben. Bei anderen Erkrankungen gelten noch längere Karenzzeiten. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt unter anderem bei einem Schlaganfall erst, wenn die Schwere der Erkrankung nach einem gewissen Zeitraum erkennbar wird.

Hohe Prämien für die Risikoabsicherung

Die Höhe der Prämie für eine Dread-Disease-Versicherung ist maßgeblich abhängig von der Höhe der Versicherungssumme sowie vom Alter und vom Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Einige Anbieter haben nur fondsgebundene Versicherungen im Portfolio. Bei diesen Verträgen muss mit einer Änderung der Prämienhöhe in Abhängigkeit von der Wertentwicklung des Investmentfonds gerechnet werden. Steigende Beiträge sind bei einer Abwärtsentwicklung am Aktienmarkt die Folge. Die Risikoabsicherung über eine Dread-Disease-Versicherung dauert in der Praxis mehrere Jahrzehnte. Für eine Deckungssumme von 250.000 Euro werden für einen 30-jährigen Versicherungsnehmer zwischen 100 und 160 Euro monatlich fällig. Damit liegen die Prämien für die Dread-Disease-Versicherung teilweise deutlich über denen einer traditionellen Berufsunfähigkeitsversicherung.