Regelmäßig fordert die Bundestagsfraktion Die Linke die Abschaffung der privaten Krankenversicherung in Deutschland. Im Februar 2015 unternahm die Partei den jüngsten Vorstoß in diese Richtung mit dem Einbringen eines Antrags zur Abschaffung der PKV. Kritisiert wurde die ungleiche Versorgung der Versicherten durch die Existenz zweier Versicherungssysteme. Tatsächlich müssen Privatversicherte in der Regel nicht so lang auf einen Termin beim Facharzt warten und profitieren darüber hinaus von einem höheren Leistungsumfang. Nach Vorstellungen der Fraktion Die Linke sollten sich die privaten Krankenkassen auf das Anbieten von Zusatzversicherungen beschränken, mit denen jeder Verbraucher das persönliche Leistungsspektrum individuell anpassen könne. Am 3. Juli 2015 entschied der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition, dass der Antrag zur Abschaffung der PKV abgelehnt wird. Damit ist die Existenz der privaten Krankenversicherungen mindestens bis zur nächsten Bundestagswahl im Jahr 2017 gesichert.
Unterschiede zwischen PKV und gesetzlichen Krankenkassen
Private und gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich des angebotenen Leistungsspektrums. Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Art der Beitragsermittlung. Bei der PKV entscheiden das Alter des Versicherten und der Gesundheitszustand über die Höhe der Prämie, während die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse an das jeweilige Einkommen gekoppelt sind. Aus diesem Grund sehen sich Privatversicherte im Alter häufig mit steigenden Beiträgen konfrontiert. Um die Beitragssteigerungen auf einem moderaten Niveau zu halten, sind die privaten Krankenkassen verpflichtet, Altersrückstellungen für ihre Kunden zu bilden, die die finanzielle Belastung abfedern sollen. Anders als in der GKV sind in der privaten Krankenversicherung Kinder und der nicht berufstätige Ehepartner nicht automatisch mitversichert.
Mindestbeitrag für Selbstständige bei der GKV
Freiberufler und Selbstständige haben die Wahl zwischen einer privaten Krankenvollversicherung und dem freiwilligen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung. Insbesondere für Jungunternehmer und Existenzgründer bringt der Verbleib in der GKV mehr Nachteile als Vorteile. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstellen jedem freiwillig versicherten Selbstständigen Bruttoeinnahmen, die oberhalb der Bemessungsgrenze liegen. Damit werden Freiberufler und Selbstständige automatisch in die höchste Beitragsklasse eingestuft. Frühestens nach Ablauf eines Jahres, wenn anhand des Steuerbescheids das tatsächliche Einkommen nachgewiesen werden kann, ändert sich der Beitragssatz auf Antrag. In der PKV gibt es hingegen keinen Mindestbeitrag für Selbstständige mit geringem Einkommen. Jeder Versicherte beeinflusst durch die Auswahl eines bestimmten Leistungspaketes selbst die Höhe der monatlichen Prämie. Einsparpozenzial ergibt sich beispielsweise durch den Verzicht auf die Chefarztbehandlung oder durch den Verzicht auf ein Einzelzimmer, falls ein Klinikaufenthalt erforderlich sein sollte.