Hausratversicherung: Was ist versichert?

Im Haushalt lauern zahlreiche Gefahren, die das Inventar gefährden und einen finanziellen Verlust zur Folge haben können. Vernichtet ein Wohnungsbrand die Inneneinrichtung oder wird die Wohnung durch einen Leitungsrohrbruch unbewohnbar, kommt zu dem Verlust lieb gewonnener Erinnerungsstücke zusätzlich der materielle Schaden. Die Hausratversicherung übernimmt in diesem Fall die Schadensregulierung und ersetzt den finanziellen Verlust, der durch Feuer, Leitungswasser, Hagelschlag oder Einbruchdiebstahl entstanden ist.

Versicherte Gefahren in der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bietet als Sachversicherung Schutz bei bestimmten Gefahren. Dazu gehören Schäden, die durch ein Feuer, durch einen Leitungsrohrbruch, Naturphänomene wie Hagel und Sturm, durch einen Einbruchdiebstahl und durch Vandalismus verursacht werden. Der Schutz gegen Feuer schließt einen Wohnungsbrand, eine Ex- oder Implosion und den Absturz eines Flugzeugs ein. Eine Ausnahme bilden Schäden, die auf einen Blitzschlag zurückzuführen sind. Grundsätzlich sind bei diesem Ereignis nur Gegenstände versichert, die direkt und unmittelbar vom Blitz getroffen werden. Der Schutz gegen Überspannungsschäden muss bei den meisten Versicherungsgesellschaften separat abgeschlossen werden. Bei einem Einbruchdiebstahl sind alle Gegenstände versichert, die bei einem gewaltsamen Eindringen durch Straftäter in die Wohnung oder das Eigenheim entwendet werden.


Versicherte Gegenstände in der Hausratversicherung

In der Hausratversicherung sind alle Gegenstände versichert, die nicht fest und unverrückbar mit dem Haus oder der Wohnung verbunden sind. Dazu gehören sämtliche Möbel, Bilder, Dekoartikel, Teppiche usw. Daneben sind auch Gebrauchsgüter wie Kleidung, elektronische Geräte, Besteck und sonstiges Inventar im Versicherungsschutz eingeschlossen. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Wertgegenstände wie Edelsteine, Schmuck, Münzen oder Pelze. Eine Besonderheit stellt die Einbauküche dar, da es sich bei diesem Mobiliar in der Regel um einen starr mit der Wohnung verbundenen Einrichtungsgegenstand handelt. Hier wird zwischen einer selbst eingebauten Küche in der Mietwohnung und einer Einbauküche im selbst genutzten Eigenheim unterschieden. In einer Mietwohnung wird die individuell angefertigte Küche in der Hausratversicherung versichert, während in einem selbst genutzten Einfamilienhaus die Einbauküche über die Wohngebäudeversicherung abgesichert ist. Das Gleiche gilt für eine fest installierte Sauna in einer selbst genutzten Immobilie.

Zusätzlicher Schutz für Gartenmöbel

Wer einen eigenen Garten besitzt, sollte beim Abschluss einer Hausratversicherung darauf achten, dass das Mobiliar für den Außenbereich im Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Grundsätzlich erstreckt sich der Schutz einer Hausratversicherung nur auf Gegenstände, die sich innerhalb von Gebäuden befinden. Wird auf den zusätzlichen Versicherungsschutz für das Gartenmobiliar verzichtet, werden wertvolle Teakmöbel nicht ersetzt, wenn sie bei einem Sturm oder Gewitter mit Hagelschlag einen irreparablen Schaden nehmen. Auch wenn die kostbaren Gartenmöbel von der Terrasse gestohlen werden, kommen die Versicherer häufig nicht für den Schaden auf. Aus diesem Grund sollten diese Klauseln im Versicherungsvertrag aufgenommen und bestehende Verträge gegebenenfalls angepasst werden.

Übernahme der Folgekosten

Die Hausratversicherung ersetzt nicht nur den finanziellen Verlust bei bestimmten Ereignissen, sondern übernimmt auch die Folgekosten, die aus einem Brand, einem Wasserrohrbruch oder einem Einbruchdiebstahl resultieren. Dazu gehören unter anderem Übernachtungskosten im Hotel, wenn die Wohnung unbewohnbar ist und Aufräumkosten für den Abtransport und die Entsorgung versicherter Gegenstände. Sollten keine Sachen mehr in der Wohnung gelagert oder aufbewahrt werden können, übernimmt die Hausratversicherung auch die Kosten für den Transport und die Einlagerung.

Sonderfall Fahrraddiebstahl

Eine Sonderregelung bei der Hauratversicherung betrifft den Diebstahl des Fahrrades. Solange sich das Zweirad in einem abgeschlossenen Fahrradraum, im Keller oder in der Wohnung befindet, ist es im Falle eines Diebstahls als bewegliches Inventar im Versicherungsschutz eingeschlossen. Wird das Fahrrad jedoch auf der Straße gestohlen, zahlt die Hausratversicherung in der Regel nicht. Besonders bei Fahrrädern, die kostspielig in der Anschaffung waren und einen hohen Wert besitzen, sollte auf die Aufnahme einer Fahrradklausel im Versicherungsvertrag geachtet werden. Grundvoraussetzung für das Ersetzen des materiellen Schadens bei einem Fahrraddiebstahl ist, dass das Gefährt mit einem abschließbaren Schloss gesichert sein muss.