Hausratversicherung: Steuerlich absetzbar in 2014?

Die Hausratversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen in einem Privathaushalt. Sie schützt den Inhaber der Police vor einem finanziellen Verlust, der durch Schäden an Einrichtungsgegenständen wie Möbeln, Teppichen und elektrischen Geräten entstehen kann. Hauptursachen für die Schäden sind Feuer, Wasserrohrbrüche, Sturm, Hagelschlag, Einbruch und Vandalismus. Zahlreiche Personen betrachten die Hausratversicherung als eine Art der Vorsorge und haben den Wunsch die jährlich geleisteten Beiträge steuerlich geltend zu machen und über die Steuererklärung abzusetzen. Grundsätzlich ist das nicht möglich, obwohl die Police zum Schutz des eigenen Vermögens abgeschlossen wird. Allerdings gibt es in einigen Fällen Ausnahmeregelungen.

Hausratversicherung gilt nicht als Vorsorgeschutz

HausratversicherungDie Hausratversicherung wird häufig gemeinsam mit einer privaten Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Beide Policen bieten Schutz vor ähnlichen Schäden, wodurch die Leistungen hin und wieder verwechselt werden. Allerdings existiert zwischen beiden Versicherungen ein klarer Unterschied. Im Gegensatz zur Hausratversicherung wird die Haftpflichtversicherung als Vorsorgeschutz anerkannt und die jährlichen Beiträge können von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Anders verhält es sich mit der Hausratversicherung. Zwar wird mit dem Abschluss dieser Versicherung das eigene Vermögen geschützt, allerdings sichert sie als Sachversicherung keine dauerhafte Belastung in der Zukunft ab. Aus diesem Grund ist es grundsätzlich nicht möglich, die Hausratversicherung steuerlich abzusetzen.


Ähnlichkeiten zwischen Hausratversicherung und Kfz Versicherung

Nach geltendem Steuerrecht wird die Hausratversicherung mit der Kasko Versicherung für das eigene Auto gleichgesetzt. Die Kasko Versicherung ersetzt einen Schaden am eigenen Fahrzeug, den der Halter oder ein eingetragener Fahrer selbst verschuldet hat. Auch sie zählt zu den Sachversicherungen und nicht als Vorsorgeaufwendung und ist für Privathaushalte steuerlich nicht absetzbar. Wie in vielen Fällen gibt es auch bei der Kasko Versicherung Ausnahmeregelungen, die eine steuerliche Geltendmachung der gezahlten Beiträge möglich machen. Das betrifft in erster Linie Fahrzeuge, die überwiegend beruflich genutzt werden. Ähnlich wie bei der Kfz Versicherung können auch die Beiträge für die Hausratversicherung steuerlich abgesetzt werden, sofern der Versicherungsschutz im Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes steht.

Hausratversicherung steuerlich absetzbar in 2014 durch das Arbeitszimmer

Privathaushalte können die Hausratversicherung steuerlich absetzen, wenn sich innerhalb der Wohnung oder der selbst genutzten Immobilie ein vom Finanzamt anerkanntes Arbeitszimmer befindet. Für diesen Raum können anteilig die Mietkosten und die Nebenkosten steuerlich geltend gemacht werden. Zu den Nebenkosten gehört neben den Renovierungs- und Reinigungskosten auch die Hausratversicherung. Wer ein eigenes Arbeitszimmer unterhält, kann die Kosten für die Hausratversicherung anteilig nach Quadratmeter als Werbungskosten absetzen. Bei dem Arbeitszimmer muss es sich um einen abgetrennten Raum handeln, der zum überwiegenden Teil beruflich genutzt wird. Das Finanzamt kann die Angaben jederzeit überprüfen. Bei der Steuererklärung ist eine Kopie der Versicherungspolice als Beleg einzureichen. Darüber hinaus muss eine Aufstellung über die Höhe des prozentualen Anteils der Hausratversicherung beigefügt werden. Unter Umständen ist ein Grundriss der Wohnung anzufertigen, aus dem hervorgeht, wie viel Quadratmeter das Arbeitszimmer besitzt.