Gabelstapler fahren ohne Führerschein

Der Kfz-Führerschein allein genügt nicht: Um einen Gabelstapler fahren zu dürfen, ist ein spezieller Flurfördermittelschein erforderlich. Umgangssprachlich wird die Fahrerlaubnis als Staplerschein bezeichnet und im Gegensatz zum Kfz-Führerschein ist für die Inhaber dieser speziellen Fahrerlaubnis eine jährliche Unterweisung zwingend vorgeschrieben. Allerdings können auch Personen, die nicht im Besitz eines Kfz-Führerscheines sind, die Staplerschein-Prüfung absolvieren und sind bei einem positiven Prüfergebnis berechtigt, den Stapler zwischen Paletten und Hochregalen zu bewegen.

Spezielles Fahrverhalten des Gabelstaplers


Die spezielle Fahrerlaubnis für den Gabelstapler ist aus gutem Grund zwingend vorgeschrieben. Das Manövrieren zwischen Hochregalen und auf Laderampen stellt an die Geschicklichkeit des Fahrers gänzlich andere Anforderungen als der Straßenverkehr. Darüber hinaus wird der Gabelstapler zum Bewegen von schweren Lasten eingesetzt. Paletten müssen sicher auf Stellplätzen in Hochregalen platziert oder auf Lkw-Ladeflächen gestapelt werden. Diese Arbeiten bergen ein erhebliches Gefahrenpotenzial und sind für Laien ohne Ausbildung kaum zu bewältigen. Zusätzlich haben Flurförderfahrzeuge ein anderes Lenkverhalten als ein Pkw, denn die entsprechende Achse befindet sich nicht vorn, sondern hinten. Gabelstaplerfahrer müssen sich mit dem Standverhalten des Arbeitsgerätes vertraut machen und das sichere Manövrieren in engen Gängen erlernen.

Unterschätzte Gefahren beim Staplerfahren

Dass das Gabelstapler fahren ohne Führerschein ein hohes Risiko birgt, belegen alljährlich die Unfallzahlen mit diesem Fahrzeug. Mehr als zwei Drittel aller Arbeitsunfälle beim Staplerfahren werden Untersuchungen zufolge von ungeschulten Fahrern verursacht. Abgesehen von den schwerwiegenden körperlichen Schäden, die durch eine herabstürzende Palette verursacht werden können, sehen sich Fahrer ohne gültigen Staplerschein mit einem weiteren Problem konfrontiert: Weder die Berufsgenossenschaft noch die Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden auf. Unter Umständen kann sich die Fahrt mit dem Gabelstapler für die Betroffenen zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko entwickeln.

Flurfördermittelschein ist Grundvoraussetzung

Gabelstapler sind Arbeitsgeräte und werden vornehmlich in der Logistikbranche eingesetzt. Jedes Unternehmen, das zum Transport und zur Lagerung von Gütern Gabelstapler einsetzt, muss Mitarbeiter mit einem gültigen Flurfördermittelschein beschäftigen. Als Voraussetzung für die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer ist ein gewisses Verständnis für physikalische Gesetze erforderlich. Darüber hinaus müssen die Sehschärfe, das Reaktionsvermögen, das Hörvermögen und die körperliche Bewegungsfähigkeit den Vorgaben entsprechen. Zur Prüfung werden nur Personen zugelassen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihre Befähigung zum Führen eines Flurförderfahrzeugs nachgewiesen haben. Jugendliche, die sich in der Berufsausbildung befinden, dürfen auch in jüngerem Alter unter fachlicher Aufsicht einen Gabestapler steuern.

Gabelstapler fahren im öffentlichen Straßenverkehr

Besondere Vorschriften gelten für das Bewegen eines Gabelstaplers im öffentlichen Straßenverkehr. Inhaber eines Staplerscheines dürfen nicht ohne Weiteres mit dem Arbeitsgerät auf öffentlichen Straßen fahren. Zum einen wird dafür ein Führerschein der Klasse L benötigt und zum anderen muss der Gabelstapler für die Zulassung am Verkehr ausgerüstet sein. Dazu gehören vorschriftsmäßig angebrachte Blinker und Rückspiegel. Der Staplerschein ist auch im öffentlichen Straßenverkehr mitzuführen und gilt bei einer Kontrolle als Nachweis für eine erfolgreich bestandene Prüfung. Besonders brisant wird die Situation, wenn der Inhaber eines Staplerscheines wegen eines Verkehrsdeliktes mit dem Pkw den Führerschein für eine gewisse Zeit abgeben muss. Rein rechtlich darf er in diesem Fall auch den Gabelstapler nicht mehr bewegen und muss den Flurfördermittelschein bei seinem Arbeitgeber für die Dauer des Fahrerlaubnisentzuges abgeben. Das Gabelstapler fahren ohne Führerschein ist auch in diesem Fall nicht möglich.