Autoversicherung für 18-Jährige

Die Freude ist bei Fahranfängern groß, wenn die Führerscheinprüfung geschafft ist und das erste Auto vor der Tür steht. Schnell weicht die Euphorie bei den 18-Jährigen allerdings der Ernüchterung, wenn der fahrbare Untersatz versichert werden muss. Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht und Fahranfänger steigen mit dem Höchstsatz ein. Diesen Risikoaufschlag begründen die Versicherungsunternehmen mit statistischen Erhebungen, die besagen, dass Führerscheinneulinge häufiger unter Alkoholeinfluss unterwegs sind und öfter in Unfälle verwickelt sind. Die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse 0 bedeutet, dass 18-jährige Fahranfänger mit einem Aufschlag von 240 Prozent zur regulären Versicherungsprämie starten. Viele Führerscheinneulinge trifft diese Regelung hart, denn junge Erwachsene verfügen oft nicht über die finanziellen Mittel, mehrere Tausend Euro im Jahr für die Kfz Versicherung aufzubringen.

Schadensfreiheitsklasse 0 umgehen: Versicherung als Zweitwagen

Als 18-Jähriger mit eigenem Auto sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Schadensfreiheitsklasse 0 zu umgehen. Der einfachste Weg besteht darin, das Fahrzeug als Zweitwagen bei den Eltern, Großeltern und anderen Verwandten versichern zu lassen. Für den Erstwagen entstehen dadurch keine höheren Kosten. Die meisten Versicherer stufen den Zweitwagen in die Schadensfreiheitsklasse ½ oder höher ein. Der Beitragssatz von 240 Prozent halbiert sich auf diese Weise und hat eine Kostenersparnis von mehreren Hundert Euro zur Folge. Selbst wenn der Zweitwagen in einen Unfall verwickelt ist und Leistungen aus der Kfz Versicherung in Anspruch genommen werden, hat dieser Vorgang keinen Einfluss auf die Schadensfreiheitsklasse für das erstversicherte Fahrzeug.


Kosten sparen mit Familientarifen

Wenn die Eltern oder Großeltern das Auto eines 18-Jährigen nicht als Zweitwagen versichern wollen, gibt es die Möglichkeit, mit einem Familientarif Kosten zu sparen. Dieser kommt dann zur Anwendung, wenn Führerscheinneulinge das Auto bei der gleichen Versicherung wie Familienangehörige versichern. 18-jährige Fahranfänger treten in diesem Fall selbst als Versicherungsnehmer auf. Die Kostenersparnis ist zwar nicht so hoch wie bei der Zweitwagenversicherung, die Prämie sinkt trotzdem spürbar. Einige Versicherer stufen den Wagen sogar in die Schadensfreiheitsklasse ½ ein, wenn die Eltern ihr Fahrzeug beim gleichen Anbieter versichert haben. Über Vergleichsrechner können Familientarife in der Regel nicht berechnet werden. Eine Nachfrage bei der Versicherungsgesellschaft sorgt hier für Klarheit.

Schadensfreiheitsklassen von Eltern oder Verwandten übernehmen

Nach einigen Jahren Fahrpraxis besteht die Möglichkeit, den bis dahin erworbenen Schadensfreiheitsrabatt aus der Versicherung für den Zweitwagen zu übernehmen. Dieser Vertrag lief bislang auf die Eltern oder andere Verwandte. Mit der Übernahme wird der nun nicht mehr ganz so unerfahrene Führerscheinneuling selbst zum Versicherungsnehmer. Der Übernahme müssen die Eltern schriftlich zustimmen. Eine weitere Möglichkeit zur Rabattübernahme besteht, wenn die Großeltern zwar einen Führerschein besitzen, aber selbst kein Auto mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Einige Versicherer erlauben die Übernahme des Schadensfreiheitsrabatts durch den Enkel. Bei dieser Variante muss allerdings berücksichtigt werden, dass der alte Versicherungsnehmer sämtliche erworbenen Rabatte verliert und bei der Neuanmeldung eines Fahrzeugs zum höchsten Beitragssatz einsteigt.

Clevere Auswahl eines Fahrzeugmodells

Bei der Auswahl eines Fahrzeugmodells sollten 18-jährige Fahranfänger besonders sorgfältig vorgehen. Ein typisches Anfängerauto wird automatisch in eine höhere Typenklasse eingestuft, da die Modelle statistisch gesehen häufiger in Unfälle verwickelt sind. Zu den meistgekauften Anfängermodellen gehören Fiat Punto, VW Polo und Ford Fiesta. Die Einstufung in eine bestimmte Typenklasse hängt von mehreren Kriterien ab. Unter anderem spielen die Motorisierung, das Baujahr und die Unfallstatistik eine Rolle. In der Kfz Haftpflichtversicherung reichen die Typenklassen von 10 bis 25, wobei die Einstufung in die Typenklasse 25 die Zahlung der höchsten Versicherungsprämie zur Folge hat. Zusätzlich lassen sich die Kosten für 18-Jährige mit der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining senken, das mehrere Automobilclubs anbieten.

Keine Kaskoversicherung für alte Gebrauchte

Während der Abschluss einer Kfz Haftpflichtversicherung für alle Fahrzeugbesitzer gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt der Abschluss einer Kaskoversicherung auf freiwilliger Basis. Handelt es sich bei dem ersten Auto um einen älteren Gebrauchtwagen, der die besten Zeiten längst hinter sich gelassen hat, lohnt der Abschluss einer Vollkaskoversicherung in den meisten Fällen nicht. Als Faustregel gilt: Ist der Wagen älter als fünf Jahre, kann auf die Vollkasko verzichtet werden. Bevor eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wird, müssen Faktoren wie der Restwert und die Höhe der Versicherungsprämie berücksichtigt werden. Grundlage der Überlegungen bildet die Frage, ob der 18-jährige Autobesitzer in finanzielle Bedrängnis kommt, wenn das Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr genutzt werden kann. Mehr über Gebrauchtwagenversicherungen hier.