Kfz Versicherung trotz Privatinsolvenz? Hier einfach online abschließen. Personen, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, haben die Möglichkeit, den Weg der Privatinsolvenz zu beschreiten. Nach Beendigung dieses Verfahrens werden die Schulden annulliert und für die Betroffenen beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Die Insolvenz wird von drastischen Einschnitten in finanzieller Hinsicht begleitet. Darüber hinaus führt dieser Schritt zu einer überaus schlechten Bonität und das Abschließen von Verträgen ist für insolvente Personen nahezu unmöglich. Dessen ungeachtet stellt sich für viele Betroffene die Frage nach dem Abschluss einer Autoversicherung. Wer aus beruflichen Gründen auf ein Fahrzeug angewiesen ist, muss zumindest eine Haftpflichtversicherung abschließen, um das Auto im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen.
Drastische Einschnitte bei der Privatinsolvenz
Die Gründe für eine Überschuldung und der daraus resultierenden Insolvenz sind vielfältig. Oft können Kredite und laufende Kosten aufgrund von Scheidung, Arbeitslosigkeit oder eines Sterbefalls in der Familie nicht mehr bedient werden. Stellt sich heraus, dass die Überschuldung ein unzumutbares Ausmaß angenommen hat, bleibt nur noch die Privatinsolvenz als letzter Ausweg. Die Betroffenen müssen während dieses mehrjährigen Zeitraumes sämtliche Einnahmen, die oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, zur Schuldentilgung abgeben. Hinzu kommt, dass alle Wertgegenstände und sämtliche Vermögenswerte zur Tilgung der Schulden eingesetzt werden müssen. Generell gehört auch das eigene Auto zur Insolvenzmasse und wird verkauft. Ausnahmen gibt es nur, wenn das Fahrzeug zur Ausübung des Berufs benötigt wird. In diesem Fall wird das Auto aus der Insolvenzmasse herausgelöst und wird nicht veräußert. Für die Betroffenen stellt sich nun die Frage nach einer Autoversicherung trotz Insolvenz.
Autoversicherung trotz Insolvenz
Der Abschluss einer Autoversicherung trotz Insolvenz ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Versicherer knüpfen in der Regel mehrere Bedingungen an die Bewilligung eines Antrags. Grundsätzlich können insolvente Privatpersonen nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Den Abschluss einer Kasko-Versicherung lehnen die meisten Anbieter ab. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und ohne die kein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Sie kommt für folgende Schäden auf, die Sie mit Ihrem eigenen Auto anderen Verkehrsteilnehmern zufügen:
- Personenschäden
- Vermögensschäden
- Sachschäden
Da die Beiträge für eine Autoversicherung das ohnehin stark reduzierte Budget während einer Insolvenz zusätzlich belasten, sollten Sie vor dem Vertragsabschluss einen Vergleich anstellen. Der Pfändungsfreibetrag liegt für eine Einzelperson bei nicht einmal 1.100 Euro monatlich. Jeder Euro, der durch die geschickte Auswahl eines Anbieters eingespart werden kann, steht zur Begleichung der monatlichen Fixkosten zur Verfügung.
Bedingungen der Versicherer für eine Autoversicherung trotz Insolvenz
Die Versicherer knüpfen den Abschluss einer Autoversicherung trotz Insolvenz an eine Reihe von Bedingungen. Der Grund liegt in der schlechten Bonität von insolventen Privatpersonen, die gezwungen sind, einen Offenbarungseid zu leisten. Grundsätzlich sind Versicherer nur zum Vertragsabschluss bereit, wenn der Kfz-Besitzer die Beiträge per Vorkasse entrichtet. Optionen wie eine halb- oder vierteljährliche Zahlweise stehen insolventen Versicherungsnehmern nicht zur Auswahl. Der gesamte Jahresbeitrag muss mit einer Einmalzahlung beglichen werden. Als Alternative akzeptieren einige Anbieter eine Kaution, die an den Versicherer gezahlt werden muss. Ein weiteres Ausschlusskriterium bezieht sich auf bestimmte Personengruppen. In der Regel wird der Antrag abgelehnt, wenn es sich bei Autobesitzer um eine Person handelt, die einer bestimmten Risikogruppe wie Fahranfängern angehört. In diesem Fall kann gegebenenfalls ein Familienmitglied als Antragsteller in Erscheinung treten, denn Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen nicht zwingend identisch sein.