Gastronomieversicherung

Für Hotel- und Gastronomiebetriebe gelten aufgrund der zahlreichen Gefahrenherde spezielle Anforderungen bezüglich des Versicherungsschutzes. Verursacht eine heiße Pfanne einen Brand oder stolpert ein Gast über eine Treppenstufe und zieht sich eine Verletzung zu, haftet in der Regel der Betreiber der Einrichtung. Bei einem unzureichenden Versicherungsschutz können sich Schadensersatzforderungen der Geschädigten oder irreparable Schäden am Gebäude zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko entwickeln. Unter Umständen kann der Schaden sogar zum finanziellen Ruin führen. Eine Gastronomieversicherung gibt es nicht als eine Versicherung. Man soll sich abdecken mit verschiedenen Versicherungen. Spezielle Versicherungen für Hotel und Gastronomie helfen, das Risiko zu minimieren und kommen im Ernstfall für den entstandenen Schaden auf.

Betriebshaftpflicht für Hotel- und Gastronomiebetriebe

Die Betriebshaftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Hotel und Gastronomie. Rutscht ein Gast auf einem feuchten Boden aus, kommt es durch eine unzureichende Beleuchtung zu einem Personenschaden oder beschädigt ein umgestürzter Sonnenschirm das Fahrzeug eines Hotelgastes, ist der finanzielle Schaden in seiner ganzen Tragweite kaum überschaubar. Ohne Versicherungsschutz steht der Betreiber des Hotels, der Pension oder des Restaurants allein mit seinem Vermögen für den Schaden ein. Die verbraucherfreundliche Rechtssprechung auf diesem Gebiet erhöht das Risiko für die Besitzer zusätzlich. Ein umfangreicher Versicherungsschutz mit einer hohen Deckungssumme trägt dazu bei, das finanzielle Risiko für die Betreiber der Einrichtung auf ein Minimum zu reduzieren. Im Ernstfall wird der Schaden durch die Versicherung reguliert und für den Besitzer entstehen bis auf die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung keine weiteren Kosten.


Eingeschlossene Leistungen bei der Betriebshaftpflicht

Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung für das Hotel oder den Restaurantbetrieb sollte genau auf den Leistungsumfang geachtet werden. Große Bedeutung besitzt die Deckungssumme, die in diesem Gewerbebereich nicht unter 3 Millionen Euro liegen sollte. In Hotels und Pensionen sollten alle Vermögensschäden durch hoteltypische Risiken, wie sie etwa durch einen verspäteten Weckruf entstehen, abgedeckt sein. Darüber hinaus ist bei Versicherungen für Hotels und Gastronomiebetriebe darauf zu achten, dass Deckungsleistungen für Wertgegenstände von Gästen im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. In einem Restaurant besteht die latente Gefahr, dass Gäste an einer Lebensmittel- oder Salmonellenvergiftung erkranken. In einem solchen Fall kommen auf den Betreiber nicht selten Schadensersatzforderungen zu, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Gebäudeversicherung im Hotel- und Gaststättenbereich

hotel versicherungIm Hotel- und Gastronomiebereich hat die Gebäudeversicherung eine große Bedeutung. Kommt es durch den unsachgemäßen Gebrauch von Herdplatten oder durch heiße Pfannen oder Töpfe zu einem Brand, kann der finanzielle Schaden unter Umständen existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel und Überschwemmungen verursacht werden. Berücksichtigt werden sollte bei dieser Versicherung für Hotel und Gastronomie, dass Mietausfall und Überspannungsschäden im Leistungsumfang enthalten sind. Darüber hinaus ist es wichtig, dass auch Werbeschilder und Grundstücksbestandteile wie Zäune, Tore und Mauern im Versicherungsschutz eingeschlossen sind.

Versicherungen für Hotel und Gastronomie: Garderobenversicherung

Die Garderobenversicherung ist eine Versicherung, die speziell auf Gewerbebetriebe mit Publikumsverkehr zugeschnitten ist. Der Versicherungsumfang erstreckt sich auf alle Garderobenstücke, die den Betreibern von den Gästen zur Aufbewahrung überlassen wurden. Eingeschlossen sind Mäntel, Jacken, Halstücher, Handtaschen und Schirme sowie ähnliche Bestandteile der Garderobe. Darüber hinaus haftet die Versicherung auch bei einem Verlust oder einer Beschädigung des Tascheninhaltes. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf den Verlust von Bargeld, Schmuck, Schlüssel und anderen Wertgegenständen, die sich in der Garderobe befinden.

Schutz der Räumlichkeiten und Vorräte: Geschäftsinhaltsversicherung

Die Ausstattung des Gastraumes in einem Restaurant und der Zimmer in einem Hotel ist nicht nur ein Aushängeschild, sondern bildet eine elementare Grundlage zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes. Gleiches gilt für die Waren und Vorräte in der Restaurant- oder Hotelküche. Bricht in einem Gastraum mit hochwertigen Teakmöbeln durch einen Kurzschluss in einer elektrischen Anlage ein Feuer aus, kann sich der Schaden schnell zu einem sechsstelligen Betrag summieren. Einen umfangreichen Versicherungsschutz bietet vor diesem Hintergrund die Geschäftsinhaltsversicherung. Der Schutz erstreckt sich auf Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Glasbruch entstanden sind. Zusätzlich bieten einige Unternehmen den Schutz gegen Naturgewalten wie Überschwemmungen, Schneelawinen oder Erdrutsche an. Eingeschlossen sind außerdem Schäden, die durch einen Einbruchdiebstahl verursacht werden.

Firmenrechtsschutz für Hotel und Gastronomie

Die Risiken für Hotel- und Restaurantbetreiber, in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt zu werden, sind hoch. Egal, ob es sich um berechtigte oder unberechtigte Forderungen handelt, ein Rechtsstreit ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Ohne rechtlichen Beistand lassen sich ungerechtfertigte Forderungen kaum abweisen und viele Hoteliers haben bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet gemacht. Aus diesem Grund gehört die Firmenrechtsschutzversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Hotel und Gastronomie. Sie übernimmt im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung die Anwalts- und Gerichtskosten und sichert unterschiedliche Risiken ab. Basisbestandteile sind in der Regel der Arbeits-, Steuer- und Strafrechtsschutz. Sofern nicht automatisch enthalten, kann der Leistungsumfang auch auf den Antidiskriminierungs-, Sozial- und Schadensersatzrechtsschutz ausgedehnt werden. Einige Versicherer bieten Sonderformen wie den Forderungs-Rechtsschutz und den Beratungsrechtsschutz bei Insolvenzverfahren an.

Zusatzversicherung für Hotels: Ertragsausfallversicherung

Ist ein Hotel aufgrund eines Wasserschadens oder eines Brandes ganz oder teilweise nicht nutzbar, bedeutet jeder Tag einen Gewinnausfall für den Hotelier. Je nachdem, wie lange sich die Instandsetzungsarbeiten hinziehen, kann der Ertragsausfall existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Dieses Risiko sichern Hotelbesitzer und Pensionsbetreiber mit einer Ertragsausfallversicherung ab. Bei der Auswahl der geeigneten Police ist darauf zu achten, dass Schäden durch eine behördlich angeordnete Betriebsschließung mitversichert sind. Werden beispielsweise bei einem routinemäßigen Hygiene-Check durch die zuständigen Behörden Krankheitserreger in der Küche oder im Leitungswasser entdeckt, kann schnell eine Schließung der Einrichtung verfügt werden. Neben dem voraussichtlichen Imageschaden haben die Hotelbetreiber ohne Ertragsausfallversicherung zusätzlich den finanziellen Verlust durch die Schließung zu verkraften.

Weitere Versicherungen für Hotel und Gastronomie

Neben den gewerblichen Versicherungen für Hotel und Gastronomie besitzt die Absicherung persönlicher Risiken für den Betreiber eine große Bedeutung. Wichtig ist die private Altersvorsorge in Form einer Rentenversicherung, da selbstständige Gastronomen und Hoteliers aufgrund fehlender Beitragszahlungen keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Die Pflegeversicherung wird in der Regel automatisch mit der Krankenversicherung erhoben. Große Bedeutung besitzt für Restaurant- und Hotelbesitzer die gesetzliche Betriebsunfallversicherung. Sie sichert die Beschäftigten im Fall eines Arbeitsunfalls vor den wirtschaftlichen Folgen ab. Die Versicherung ist vom Gesetzgeber für alle Unternehmen vorgeschrieben, die sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigen. Abgeschlossen wird die Versicherung durch den Hotelier oder Restaurantbesitzer. Der Arbeitgeber kann dieser Versicherung freiwillig beitreten.