Wirksamkeit von Verträgen
Wer eine Versicherung abschließen möchte, kann verschiedene Möglichkeiten zum Vertragsabschluss nutzen. Während Versicherungen früher hauptsächlich über einen Finanzmakler oder einen Versicherungsvertreter vertrieben wurden, nutzen in der Gegenwart viele Verbraucher das Internet als Quelle zur Informationsbeschaffung und schließen die Versicherung telefonisch ab.
Grundsätzlich gilt: Telefonisch abgeschlossene Versicherungsverträge sind wirksam, sofern die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegten Informationspflichten eingehalten wurden. Bei Verstößen gegen das Gesetz durch das Versicherungsunternehmen kann dem Versicherungsnehmer unter Umständen Schadensersatz zustehen. Voraussetzung für den wirksamen telefonischen Abschluss einer Versicherung ist unter anderem, dass der Vermittler die Beratung durch eine Aufzeichnung des Telefongespräches dokumentiert und seiner Informationspflicht in vollem Umfang nachkommt.
Widerruf von Verträgen
Im Versicherungsvertragsgesetz ist geregelt, unter welchen Umständen ein telefonisch abgeschlossener Versicherungsvertrag widerrufen werden kann. Mit Ausnahme von Lebensversicherungen beträgt die Widerrufsfrist für Versicherungsverträge zwei Wochen. Beim Abschluss einer Lebensversicherung steht Ihnen ein Widerrufsrecht von 30 Tagen zu. Ausgenommen vom Recht auf Widerruf sind besondere Policen. Dazu gehören Versicherungsverträge mit einer kurzen Laufzeit von nur einem Monat und Policen, die einen Sofortschutz beinhalten. Der Beginn der Widerrufsfrist ist auf den Zeitpunkt datiert, an dem dem Versicherungsnehmer sämtliche Informationen und Belehrungen zum Widerrufsrecht in schriftlicher Form vorliegen. Wird von dem Recht auf Widerruf von Verträgen Gebrauch gemacht, müssen keine Gründe für dieses Vorgehen angegeben werden.
Versicherung telefonisch kündigen
Bei der Kündigung von Versicherungsverträgen sind Fristen einzuhalten, die sich hinsichtlich der jeweiligen Versicherung unterscheiden. Generell erfahren Sie die Fristen für eine ordentliche Kündigung aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als unsicher gilt der Weg, die Versicherung telefonisch oder per E-Mail zu kündigen, da Sie die fristgemäße Kündigung des Vertrages im Zweifelsfall belegen müssen. Grundsätzlich sollte die Kündigung immer schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Nur auf diese Weise können Versicherungsnehmer die Einhaltung aller Bestimmungen zweifelsfrei dokumentieren. Gegebenenfalls sollte der Versicherer mit diesem Schreiben aufgefordert werden, die Kündigung schriftlich zu bestätigen.