Tierhalterhaftpflichtversicherung

Tierhalterhaftpflichtversicherung – Rundumschutz für Hunde- und Pferdeliebhaber

Haustiere erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. In rund 50 Prozent aller Haushalte gehören Hund, Katze, Wellensittich oder Schildkröte zu den tierischen Mitbewohnern. Während sich Besitzer von Kaninchen, Hamstern und Vögeln kaum Gedanken über die Risiken machen müssen, die von den Tieren ausgehen, tragen Hunde- und Pferdebesitzer eine deutlich höhere Verantwortung. Kommt es durch das Verhalten der Tiere zu einem Sachschaden oder werden Personen geschädigt, haften die Halter im Ernstfall mit ihrem gesamten Vermögen. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung bewahrt die Eigentümer vor einem finanziellen Verlust und ist Ausdruck eines verantwortungsbewussten Handelns.

Hundehaftpflicht zur Risikoabsicherung

Hundehalter unterschätzen nicht selten die Gefahren, die von ihrem vierbeinigen Gefährten ausgehen. Verursacht das Haustier durch ein unkontrolliertes Überqueren der Fahrbahn einen Verkehrsunfall, muss der Halter nach gültiger Rechtslage für den gesamten Schaden aufkommen. Gleiches gilt für den Fall, dass Menschen durch das Verhalten des Tieres zu Schaden kommen. Eine unvorhergesehene Beißattacke, bei der ein Betroffener einen körperlichen Schaden erleidet, kann schlimmstenfalls Kosten in Millionenhöhe verursachen. Die Hundehaftpflicht springt in diesen Fällen ein und übernimmt die Kosten in voller Höhe. Die Leistungen beziehen sich auf Sach-, Vermögens- und Personenschäden. Während bei einem Sachschaden die Schadenshöhe vergleichsweise schnell beziffert werden kann, ist die Ermittlung der Schadenshöhe bei Personenschäden komplizierter. Zieht das Verhalten des Hundes eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung nach sich, können sich die finanziellen Forderungen unter Berücksichtigung des Verdienstausfalls und einer eventuellen Berufsunfähigkeit zu Beträgen im sechs- oder siebenstelligen Bereich summieren.


Pferdehaftpflicht für Pferdebesitzer

Zahlreiche Pferdeliebhaber verwirklichen sich ihren persönlichen Lebenstraum mit der Anschaffung eines eigenen Pferdes. Stolze Pferdebesitzer dürfen jedoch nicht die Risiken außer Acht lassen, die die Haltung der Tiere mit sich bringt. Für Schäden, die das Pferd verursacht, haftet der Halter vollumfänglich mit seinem Vermögen. Bricht ein Tier beispielsweise aus der Koppel aus und ist nach dem Kreuzen einer Straße für einen Verkehrsunfall verantwortlich, machen die Geschädigten finanzielle Forderungen gegen den Halter geltend. Bei Personenschäden, die etwa durch das Ausschlagen des Tieres mit den Hinterbeinen entstehen, kann die Schadenssumme in die Millionen gehen. Wirkungsvollen Schutz bietet eine Pferdehaftpflichtversicherung, die bei entsprechend hoher Deckungssumme für die Kosten aufkommt. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass Schäden an Mietställen und ein Eigenschaden an Reitbeteiligungen in der Pferdehaftpflicht mitversichert sind. Wenn das Pferd regelmäßig an Reitturnieren teilnimmt, sollte auch dieser Umstand in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt werden.

Leistungen der Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Leistungen der Tierhalterhaftpflicht schließen eine Kostenübernahme für Sach-, Vermögens- und Personenschäden ein. Die Bedeutung dieser Risikovorsorge zeigt sich unter anderem in der Tatsache, dass Hundebesitzer in einigen Bundesländern per Gesetz zum Abschluss einer Hundehaftpflicht verpflichtet sind. Eingeschlossen ist bei diesen Tierhalterhaftpflichtversicherungen in der Regel ein ungewollter Deckakt. Die Versicherung kommt in diesem Fall für die Tierarztkosten und für die Kosten, die bei einer Welpenaufzucht entstehen, auf. Pferdebesitzer sind für den Fall abgesichert, dass das Pferd Schäden an Transportfahrzeugen, gemieteten Ställen und Personen verursachen. Auch Verletzungen, die das Pferd anderen Tieren zufügt, sind in der Regel versichert. Insbesondere bei Turnierpferden sollte diese Klausel nicht im Vertrag fehlen. Kommt ein anderes Turnierpferd durch das Verhalten des Tieres zu Schaden und kann anschließend nicht mehr an Wettbewerben teilnehmen, kommen auf die Halter unter Umständen hohe Schadensersatzansprüche zu. Darüber hinaus wirkt dieser Vertragsbestandteil einem Haftungsausschluss bei Reitturnieren entgegen.

Versicherungssumme und Beitragshöhe

Die Höhe der Versicherungssumme spielt beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung eine große Rolle. Keinesfalls sollte die Summe aus Kostengründen zu niedrig angesetzt werden. Die Versicherungssumme bezeichnet den Betrag, für den die Versicherung maximal bei einem durch ein Tier verursachten Schaden aufkommt. Wurde die Deckungssumme zu niedrig gewählt, kommt der Halter für jeden Euro, der über dem Schadensbetrag liegt, selbst auf. Die Haftung erstreckt sich auf das komplette Vermögen sowie auf das Einkommen bis zur Pfändungsobergrenze. Die Höhe der Versicherungsprämie können Tierhalter selbst beeinflussen, indem Aspekte wie die Zahlungsweise und die Selbstbeteiligung berücksichtigt werden. Mit einem Rabatt locken einige Anbieter Tierhalter, die mehrere Tiere bei der Gesellschaft versichern.