Lebensversicherung – Kapitalbildung und Risikoabsicherung
Die Lebensversicherung gehört in Deutschland zu den populärsten Vorsorgeprodukten. Von den Versicherern werden mit der Kapitallebensversicherung, der Risikolebensversicherung und der fondgebundenen Lebensversicherung verschiedene Formen angeboten, die sich hinsichtlich der strategischen Ausrichtung unterscheiden. Während die Kapitallebensversicherung und die fondgebundene Lebensversicherung vorrangig dem Vermögensaufbau dienen, erfüllt die Risikolebensversicherung eine Funktion als Hinterbliebenenschutz bei einem Ableben des Versicherungsnehmers.
Kapitallebensversicherung – langfristig orientiertes Sparprodukt
Die Kapitallebensversicherung ist die klassische Form der Lebensversicherung. Sie erfüllt eine Doppelfunktion und dient einerseits als langfristig ausgelegtes Sparprodukt und andererseits als Risikoschutz für die Hinterbliebenen, falls der Versicherungsnehmer vor dem Ende der Laufzeit verstirbt. Versicherte zahlen in der Regel für einen Zeitraum von 10-25 Jahren Beiträge ein, die jährlich verzinst werden. Am Ende der Vertragslaufzeit werden die eingezahlten Prämien, die Zinsen und die Überschussbeteiligung im Rahmen einer Einmalzahlung an den Versicherten ausgezahlt. Die Höhe des Zinssatzes wird jährlich neu festgelegt. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase liegt der Garantiezins für die Lebensversicherung gerade noch bei 1,25 Prozent. Die Zinsen für Lebensversicherungen befinden sich seit Jahren im Sinkflug. Auf dem aktuellen Zinsniveau lohnt sich die Investition in das Sparprodukt kaum noch, zumal die Beiträge in den ersten Jahren vorrangig zur Deckung der Abschlussgebühren und Provisionen verwendet werden. Die erwirtschafteten Überschüsse werden der Gesamtsumme hinzugerechnet und erhöhen den Auszahlbetrag.
Kapitallebensversicherung als Risikovorsorge
Neben der Funktion als Sparanlage dient die Kapitallebensversicherung als Risikovorsorge für den Fall, dass der Versicherungsnehmer frühzeitig zu Tode kommt. In diesem Fall hat der Begünstigte Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme. Den Begünstigten legt der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss fest. Spätere Änderungen müssen schriftlich erfolgen. Ein Telefonanruf oder eine E-Mail reichen nicht aus. Diese Schutzfunktion der Lebensversicherung deckt das finanzielle Risiko für die Hinterbliebenen ab. Die Beiträge für die Lebensversicherung setzen sich generell aus drei Teilen zusammen. Der größte Anteil entfällt auf den Sparbetrag, der zum Vermögensaufbau dient. Ein deutlich geringerer Anteil entfällt auf die Risikovorsorge. Der dritte Teil wird für Verwaltungskosten und Gebühren verwendet. Diese Kosten werden in den ersten Jahren der Laufzeit einbehalten.
Risikolebensversicherung – Absicherung für die Hinterbliebenen
Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung geht es bei der Risikolebensversicherung nicht um den Vermögensaufbau, sondern um eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen, falls der Versicherungsnehmer stirbt. Im Todesfall zahlt die Versicherung an die Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme in voller Höhe aus. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem individuellen Risiko und der Höhe der Versicherungssumme. Versicherungsnehmer mit risikobehafteten Hobbys wie Fallschirmspringen oder Rennauto fahren werden stärker zur Kasse gebeten. Gleiches gilt für Personengruppen mit Vorerkrankungen und für Raucher. Ein entsprechender Fragebogen muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden, da die Versicherung ansonsten die Leistung verweigern kann. Je früher die Risikolebensversicherung abgeschlossen wird, desto niedriger sind die Beiträge.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Die fondsgebundene Lebensversicherung besitzt wie die Kapitallebensversicherung eine Doppelfunktion als Sparanlage und Risikoschutz. Der Unterschied liegt in der Verwendung der Beiträge. Bei dieser Lebensversicherung wird ein Teil der eingezahlten Prämie am Aktienmarkt investiert und in Fonds angelegt. Einen Garantiezins gibt es bei diesen Produkten in der Regel nicht. Die Renditechancen sind deutlich höher, als bei der Kapitallebensversicherung, allerdings steigt durch die Form der Anlage auch das Risiko für den Versicherten. Insbesondere, wenn der Auszahlzeitpunkt mit stark sinkenden Börsenkursen zusammenfällt, können Einbußen die Folge sein. Für die Hinterbliebenen herrscht jedoch Sicherheit, da im Todesfall ein feststehender Betrag an die Angehörigen ausgezahlt wird. Falls bis zu diesem Zeitpunkt ein Überschuss erwirtschaftet wurde, kommt auch dieser Anteil zur Auszahlung.