Die Lebensversicherung erfüllt eine wichtige Funktion zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Unterschieden wird zwischen der Risikolebensversicherung und der Kapitallebensversicherung. Während eine Kapitallebensversicherung bis zu einer bestimmten Höhe ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden kann, gibt es diese Option bei der Risikolebensversicherung seit dem Jahr 2010 nicht mehr.
Unterschiede zwischen Kapital- und Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallversicherung. Das bedeutet, dass bei einem Ableben des Versicherungsnehmers die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Die Kapitallebensversicherung besitzt hingegen eine feste Laufzeit. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, erhält der Begünstigte die Versicherungssumme ausgezahlt. Im Erlebensfall wird das Kapital an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Auf die Kapitallebensversicherung wird während der gesamten Laufzeit ein Garantiezins gezahlt, der in der jüngeren Vergangenheit wegen der Niedrigzinspolitik der EZB kontinuierlich abgesenkt wurde und aktuell bei nur noch 1,25 Prozent liegt. Als Anlage- und Altersvorsorgeprodukt ist die Kapitallebensversicherung aus diesem Grund nicht mehr geeignet.
Risikolebensversicherung nicht mehr ohne Gesundheitsfragen
Seit im Jahr 2010 der letzte Anbieter von Risikolebensversicherungen ohne Gesundheitsfragen das Neukundengeschäft eingestellt hat, müssen Sie vor dem Abschluss dieser Lebensversicherung einen Fragebogen ausfüllen. Dabei müssen Fragen zu Vorerkrankungen und zu den Lebensgewohnheiten beantwortet werden. Antragsteller mit einer chronischen Erkrankung, schwerwiegenden Erkrankungen in der Vergangenheit und Raucher müssen höhere Versicherungsprämien zahlen, als Personen ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Risiken. Die Versicherungsunternehmen kalkulieren die Beiträge anhand des vorhandenen Sterberisikos. Damit die Tarife verbraucherfreundlich gestaltet werden können, sind Kenntnisse der Risikofaktoren unbedingt erforderlich. Bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 250.000 Euro begnügen sich die Versicherungsunternehmen mit einem wahrheitsgemäß ausgefüllten Fragebogen. Wird ein höherer Versicherungsschutz gewünscht, wird eine ärztliche Untersuchung mit einem entsprechenden Bericht erforderlich.
Kapitallebensversicherung ohne Gesundheitsfragen
Eine Alternative zur finanziellen Absicherung von Familienangehörigen bildet die Kapitallebensversicherung. Zwar taugt das Produkt nicht mehr unbedingt als eine Säule der Altersvorsorge, doch als Hinterbliebenenschutz erfüllt es nach wie vor seinen Zweck. Zahlreiche Anbieter haben diese Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen im Portfolio. Allerdings sind die Prämien deutlich höher als bei der Risikolebensversicherung. Häufig gibt es bei der Kapitallebensversicherung eine Obergrenze bei der Versicherungssumme, die bei vielen Versicherern bei 50.000 Euro liegt. Wahlweise kann eine dynamische Beitragsentwicklung vereinbart werden, wenn der Versicherungsnehmer eine Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung wünscht. Zusätzlich zum Garantiezins wird im Erlebensfall eine Überschussbeteiligung ausgezahlt, die eine Erhöhung der Auszahlsumme zur Folge hat. Wie hoch die Überschussbeteiligung am Ende der Vertragslaufzeit sein wird, können die Versicherer nicht exakt angeben, da diese Bonuszahlung stark von der Zinsentwicklung an den internationalen Finanzmärkten abhängt.