In Deutschland gilt seit der Gesundheitsreform im Jahr 2009 eine gesetzliche Pflicht für alle Bürger, einer Krankenversicherung beizutreten. Dessen ungeachtet haben längst nicht alle Menschen eine Krankenversicherung, was im Krankheitsfall zu einer enormen finanziellen Belastung für die Betroffenen führen kann. Insbesondere deutsche Staatsangehörige, die längere Zeit im Ausland gelebt haben und dort krankenversichert waren, müssen nach der Rückkehr einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse beitreten.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Wer bislang nicht krankenversichert war oder die Versicherungszeit für längere Zeit unterbrochen hat, kann sich nicht aussuchen, ob er sich bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung anmeldet. Personen, die zuletzt gesetzlich versichert waren, müssen einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Bestand die Vorversicherung bei einer privaten Krankenkasse, müssen sich die Betroffenen wieder privat versichern. Wer über keine Vorversicherung verfügt, wird aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit dem System der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zugeordnet. In der Praxis bedeutet das für Arbeiter und Angestellte, dass sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse werden, während Berufsgruppen wie Selbstständige und Freiberufler in die private Krankenkasse wechseln.
Voraussetzungen für die Aufnahme
Bei Personen, die noch nie krankenversichert waren, legen die Kassen strenge Maßstäbe bei der Bewilligung des Aufnahmeantrags an. Zu den Voraussetzungen gehört ein fester Wohnsitz in Deutschland. Das gilt auch für EU-Bürger, die sich dauerhaft in Deutschland niederlassen und keinen Nachweis über Vorversicherungen erbringen können. In der Regel verlangen die Krankenkassen eine Gesundheitsprüfung bei einem Arzt, die neben der ärztlichen Untersuchung auf den aktuellen Gesundheitszustand eine Ultraschalluntersuchung und eine Laboranalyse durchführt. Die Kosten für die Voruntersuchungen müssen vom Antragsteller selbst getragen werden.
Basistarif bei den privaten Krankenkassen
Die privaten Krankenkassen müssen Personen ohne Vorversicherung, die sich nicht gesetzlich versichern können, den sogenannten Basistarif anbieten. Der Leistungsumfang in diesem Tarif entspricht etwa dem der gesetzlichen Krankenkassen. Der Höchstbeitrag darf den zulässigen Höchstbeitrag wie bei der GKV nicht überschreiten. Risikoaufschläge aufgrund von Vorerkrankungen dürfen die privaten Krankenkassen nicht erheben. Personen, die aus dem Ausland kommen, werden nach dem gleichen Prinzip eingestuft. Können die Antragsteller keine Vorversicherung nachweisen, richtet sich die Entscheidung, ob die Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse infrage kommt, nach der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.
Nachzahlung bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht
Seit Einführung der Krankenversicherungspflicht haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Personen geändert, die nach einer langen Zeit ohne Krankenversicherung wieder in das System zurückkehren wollen. Beim Wiedereintritt verlangen die Krankenkassen eine Nachzahlung der aufgelaufenen Prämien. Nachdem zahlreiche Personen mit horrenden Zahlungsforderungen vonseiten der Kassen konfrontiert wurden, traten im Jahr 2013 Lockerungen in Kraft. Demnach müssen Bürger ohne Vorversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse maximal Beiträge in Höhe von rund 44 Euro pro Monat nachzahlen. Privatversicherte zahlen im ersten halben Jahr die Prämie in voller Höhe und im Anschluss etwa ein Sechstel der Beiträge. Im Ernstfall gibt es die Möglichkeit, eine Ratenzahlung mit dem Versicherer zu vereinbaren.