Es ist ein Schreckensszenario für Autofahrer, wenn aufgrund eines Verkehrsdeliktes die Fahrerlaubnis von den Behörden entzogen und erst nach einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung wieder erteilt wird. Die MPU, im Volksmund auch abfällig als Idiotentest bezeichnet, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Begutachtung der Fahreignung. Erst nachdem sich der Autofahrer dieser Begutachtung unterzogen hat, wird über eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis entschieden. Bislang gab es keine Möglichkeit, sich der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung zu entziehen, bis der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil aus dem Jahr 2012 ein Schlupfloch geschaffen hat.
Untersuchungen während der MPU
Die MPU wurde im Jahr 1954 in Deutschland mit dem Ziel eingeführt, die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu verbessern. Grundsätzlich dauert die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung etwa vier Stunden. Im Rahmen der Untersuchung wird eine verkehrsmedizinische Begutachtung vorgenommen, in deren Verlauf die betroffene Person auf Drogen- und Alkoholmissbrauch überprüft wird. Anschließend folgt ein psychologisches Gespräch, in dem die Einsicht in das Fehlverhalten geweckt werden soll. Grundsätzlich wird das Gespräch für die Erstellung eines Gutachtens aufgezeichnet. Den Abschluss der Untersuchung bildet ein Reaktionstest, bei dem unter anderem die Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit der Betroffenen getestet wird. Die Ergebnisse fließen in das Gutachten ein, das nach Abschluss der MPU den entsprechenden Behörden vorgelegt wird.
EuGH Urteil zum EU-Führerschein
Bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Jahr 2012 wurden EU-Führerscheine, die deutsche Staatsbürger im Ausland erworben haben, von der deutschen Straßenverkehrsbehörde nicht anerkannt. Der EuGH schob diesem Vorgehen mit seinem Urteil einen Riegel vor. Als Begründung wurde darauf verwiesen, dass diese Vorgehensweise nicht den Grundsätzen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union entspricht. Für Autofahrer, denen der Führerschein entzogen wurde, öffnet dieses Urteil neue Möglichkeiten, legal im europäischen Ausland unter Umgehung der MPU an eine neue Fahrerlaubnis zu gelangen. Allerdings müssen bestimmte Kriterien berücksichtigt werden, die als Voraussetzung für die Anerkennung des EU-Führerscheines durch die Behörden gelten.
Wohnsitz im Ausland ist Pflicht
In der Praxis ist es zwar möglich, einen EU-Führerschein in Tschechien oder Polen innerhalb weniger Wochen zu erhalten, allerdings führt dieser Führerscheintourismus zu Problemen mit den Behörden. Bedingung für die Anerkennung ist ein dauerhafter Wohnsitz im betreffenden Land für die Dauer von mindestens 185 Tagen im Jahr. Wer sich lediglich zum Erwerb des EU-Führerscheines im Ausland aufhält, hat im Ernstfall schlechte Karten, wie einige Gerichtsurteile diesbezüglich bestätigen. Eine weitere Voraussetzung für die Erlangung eines EU-Führerscheines ist die abgelaufene Sperrfrist in Deutschland, die automatisch bei einer Verkehrsstraftat verhängt wird. Experten warnen angesichts der hohen Auflagen für den Erwerb des EU-Führerscheines vor einem vorschnellen Entschluss.
Gerichte auf Seite der Behörden
Mehrere Gerichte haben in Urteilen zum EU-Führerschein die Position der Behörden eingenommen und sahen im Führerschein ohne MPU einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln. So wurde vor dem OLG München im Jahr 2012 ein Fall verhandelt, bei dem ein Autofahrer gestand, dass er während des Erwerbs seines polnischen EU-Führerscheines nicht einen dauerhaften Wohnsitz im deutschen Nachbarland hatte. Das Gericht entschied, dass der Führerschein nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Bundesrepublik berechtigt und wies auf die Strafbarkeit des Fahrens ohne Führerschein hin. Anders entschied das OLG Oldenburg in einem ähnlichen Fall. Dort verwiesen die Richter auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes und entzogen dem Autofahrer nicht die im Ausland erworbene Fahrerlaubnis.
Auto anmelden ohne Führerschein
Anders als bei Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr ist es jederzeit möglich, ein Auto ohne Führerschein anzumelden. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass der Halter eines Kfzs auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein muss. Bei der örtlichen Zulassungsstelle müssen lediglich die erforderlichen Unterlagen inklusive Kfz-Brief vorgelegt werden. Wichtig ist darüber hinaus, dass der Nachweis über eine bestehende Autoversicherung erbracht wird. Die Kfz-Versicherung ohne Führerschein abzuschließen ist ebenfalls möglich. Einzige Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer das 18. Lebensjahr vollendet hat und sämtliche Unterlagen komplett eingereicht werden.