Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die niedrigen Zinsen für Baukredite nutzen derzeit viele Menschen, um sich den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Ist das Baudarlehen bewilligt, dauert es meist nicht lange, bis eine Baufirma mit der Errichtung der Immobilie beauftragt wird. Nicht selten ziehen sich die Bauarbeiten über mehrere Monate hin. Die Sicherung der Baustelle ist in diesem Zeitraum enorm wichtig, denn das Unfallrisiko ist während der Bauphase besonders hoch. Die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle hat der Bauherr. Er trägt die Verantwortung, wenn beispielsweise durch ein umstürzendes Baugerüst Autos beschädigt werden oder Personen zu Schaden kommen. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung dringend geboten.

Bauherrenhaftpflichtversicherung: Definition

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist per Definition eine Versicherung, die den Bauherren gegen gesetzliche Haftungsansprüche schützt, die aufgrund der Nichteinhaltung der Verkehrssicherungspflichten entstanden sind. Eine Verletzung dieser Vorschriften bezieht sich beispielsweise auf eine mangelnde Beschilderung der Baustelle oder eine unzureichende Beleuchtung. Kommen Personen oder Gegenstände dadurch zu Schaden, haftet der Bauherr mit seinem Privatvermögen, sofern keine Bauherrenhaftpflichtversicherung vorhanden ist. In der Praxis werden die Verkehrssicherungspflichten in der Regel an das Bauunternehmen übertragen. Das entbindet den Bauherren jedoch nicht von seiner Pflicht, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Alternativ kann der Bauherr einen Architekten mit der Überwachung der Einhaltung beauftragen, wenn er diese Aufgabe nicht selbst übernehmen kann oder möchte.


Bauherrenhaftpflichtversicherung vor Baubeginn abschließen

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird für den Zeitraum der Bauphase abgeschlossen. Meist handelt es sich um einen Zeitraum von zwei Jahren, in Einzelfällen kann die Phase auf bis zu fünf Jahre ausgedehnt werden. Damit der Versicherungsschutz vom ersten Tag an wirksam ist, muss die Bauherrenhaftpflichtversicherung bereits vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen werden. Sind sämtliche Bauvorhaben abgeschlossen und das Eigenheim ist bezugsfertig, erlischt die Versicherung. Grundsätzlich wird die Versicherungsprämie in einem Einmalbetrag gezahlt. Die Höhe der Prämie richtet sich in der Regel nach der veranschlagten Bausumme für das Projekt. Wichtig ist die Deckungssumme der Bauherrenhaftpflichtversicherung, denn bei einem Personenschaden können sich die Schadensersatzansprüche der Geschädigten schnell zu Beträgen im siebenstelligen Bereich summieren. Eine Versicherungssumme in einer Höhe von drei Millionen Euro gilt als untere Grenze.

Leistungsumfang der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt die finanzielle Regelung aller berechtigten Forderungen, die sich aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ergeben. Darüber hinaus wehrt die Versicherung unberechtigte Forderungen ab und übernimmt auf diese Weise die Funktion einer Rechtsschutzversicherung. Gelangen die Sachverständigen der Versicherung zu dem Schluss, dass gestellte Schadensersatzansprüche nicht berechtigt sind, wird eine Kostenübernahme abgelehnt. Die Kosten für eine eventuell anstehende gerichtliche Auseinandersetzung trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie haben neben der Bausumme die kalkulierten Eigenleistungen. Ein umfangreicher Vergleich sollte auf jeden Fall vor einer vorschnellen Vertragsunterzeichnung erfolgen, denn Versicherungsprämien und Leistungen einzelner Anbieter unterscheiden sich zum Teil deutlich voneinander.

Bauherrenhaftpflichtversicherung: Steuerlich absetzbar?

Zahlreiche Haushalte wissen, dass die Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar sind und reichen eine Kopie der Police alljährlich als Anhang zur Einkommenssteuererklärung an das Finanzamt ein. Wer sich entschließt ein Eigenheim zu bauen und dafür eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließt, fragt sich natürlich, ob diese Versicherung ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden kann. Die Antwort auf diese Frage kann mit einem klaren „Ja“ beantwortet werden. Da es sich bei dieser Versicherung um einen Vorsorgeschutz handelt, ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung wie alle anderen Haftpflichtversicherungen steuerlich absetzbar. Anders verhält es sich mit der Wohngebäudeversicherung, die zu den wichtigsten Versicherungen für Immobilienbesitzer gehört. Wer für sein selbst genutztes Wohneigentum eine Wohngebäudeversicherung abschließt, hat keine Möglichkeit, die Beiträge steuerlich abzusetzen. Lediglich bei einer gewerblichen Nutzung der Immobilie bestehen bestimmte Ausnahmeregelungen.