Einmal im Jahr erhalten Millionen Bundesbürger Post von der Deutschen Rentenversicherung. In dem Schreiben teilt die Behörde den Empfängern die Höhe der bereits erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenkasse und die voraussichtliche Auszahlung im Rentenalter mit. Bei den meisten Betroffenen macht sich schnell Ernüchterung breit, denn bereits heute steht fest: Die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Private Vorsorge ist in der Gegenwart wichtiger denn je, um die Versorgungslücke zu schließen.
Versorgungslücke im Rentenalter
Zur finanziellen Absicherung im Alter bildet die gesetzliche Rentenversicherung nur eine Säule. Längst ist den meisten Versicherten klar, dass die Zahlungen nicht ausreichen werden, um sorgenfrei den wohlverdienten Ruhestand zu genießen. Ein Grund dafür liegt in der demografischen Entwicklung in Deutschland. Zur Jahrtausendwende waren noch rund 42 Millionen Menschen erwerbstätig. Demografen gehen davon aus, dass es im Jahr 2050 nur noch rund 30 Millionen sein werden. Eine Steigerung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung auf bis zu 24 Prozent schließen die meisten Experten nicht mehr aus. Regierungsbeschlüsse wie die Einführung der Rente mit 63 und die Mütterrente belasten die Rentenkassen zusätzlich und tragen zum Abschmelzen der Überschüsse bei.
Private Altersvorsorge: Rürup Rente für Selbstständige
Ein privates Vorsorgemodell für Selbstständige und Freiberufler ist die Rürup Rente. Sie wurde im Jahr 2005 eingeführt, um Angehörige dieser Berufsgruppen die Gelegenheit zu geben, mit einer privaten Rentenversicherung die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Die Rürup Rente wird staatlich bezuschusst und soll Anreize schaffen, ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzulegen. Grundlage der Überlegungen war die Meinung, dass jeder Bundesbürger, der der Einkommenssteuerpflicht unterliegt, Anspruch auf eine staatliche Förderung besitzt. Für die Rürup Rente spricht die Steuerersparnis für Selbstständige, da die Beiträge am Jahresende als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Für Alleinstehende liegt die Obergrenze bei 20.000 Euro und für Verheiratete beim doppelten Betrag. In voller Höhe kann der Betrag allerdings erst im Jahr 2025 abgesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine stufenweise Anpassung.
Riester-Rente für Arbeiter und Angestellte
Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis profitieren bei der Riester-Rente von staatlichen Zuschüssen. Wenn mindestens vier Prozent des verfügbaren Jahreseinkommens in einen derartigen Rentenvertrag fließen, beteiligt sich der Staat mit einem Zuschuss in Höhe von 154 Euro. Besonders Familien profitieren überdurchschnittlich stark von dieser Form der privaten Rentenversicherung, denn pro Kind erhöht sich der Zuschuss um 300 Euro im Jahr. Die Untergrenze für die Einzahlung in einen Rentenvertrag nach dem Riester-Modell liegt bei 60 Euro. Auf dem Markt gibt es zahlreiche unterschiedliche Riester-Produkte. Vor der Vertragsunterzeichnung sollten sich die Versicherungsnehmer vergewissern, dass das Produkt zertifiziert ist.
Höhere Rente durch die betriebliche Altersvorsorge
Eine Säule der finanziellen Vorsorge für den Ruhestand ist die betriebliche Altersvorsorge. In diesem Fall bezuschusst der Arbeitgeber den Sparplan des Arbeitnehmers. In der Praxis behält der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts ein und zahlt den Betrag in ein Sparprodukt ein. Ob es sich dabei um eine klassische Rentenversicherung, einen Bausparvertrag oder einen fondsgebundenen Sparplan handelt, entscheidet der Arbeitnehmer selbst. Für den Arbeitgeber hat die betriebliche Altersvorsorge den Vorteil, dass anteilig keine Sozialabgaben für den monatlichen Sparbetrag gezahlt werden müssen. Darüber hinaus spielt der Sicherheitsaspekt für viele Arbeitnehmer eine große Rolle. Die eingezahlten Beträge aus der betrieblichen Altersvorsorge sind selbst bei einer Insolvenz des Unternehmens sicher und werden mit dem Erreichen des Rentenalters an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Rentenversicherung für Geringverdiener und Minijobber
Auch, wer in Teilzeit arbeitet oder als Minijobber seinen Lebensunterhalt verdient, hat Anspruch auf staatliche Zulagen, sofern Einzahlungen in eine private Rentenversicherung erfolgen. Nachteile müssen diese Berufsgruppen auch dann nicht befürchten, wenn ein Teil des monatlichen Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge einbehalten wird. Anwartschaften bleiben auch dann erhalten, wenn die Beschäftigten bereits vor dem Erreichen des Rentenalters aus dem Unternehmen ausscheiden. Wer von Minijobs lebt, kann Versicherungsfreiheit in Anspruch nehmen. Sofern sich die Beschäftigten gegen diese Möglichkeit entscheiden, wird die Zeit als Versicherungszeit angerechnet. Diese Regelung trägt dazu bei, die gesetzlich festgelegte Mindestversicherungszeit zu erreichen.