Riesterrente

Riesterrente – Altersvorsorge mit staatlichem Zuschuss

Die Riesterrente ist eine staatlich bezuschusste Form der Altersvorsorge, die im Zuge der Rentenreform im Jahr 2001 eingeführt wurde. Verbraucher profitieren einerseits von einer staatlichen Förderung und auf der anderen Seite von steuerlichen Vorteilen. Als eine Säule der privaten Altersvorsorge spielt die Riesterrente eine wichtige Rolle. Verbrauchern stehen unterschiedliche Riester-Modelle zur Auswahl, die von der Bundesregierung bzw. den zuständigen Behörden zertifiziert wurden.

Wer profitiert von der Riesterrente?

Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer kann private Vorsorge für den Ruhestand mit dem Abschluss eines Riester-Vertrages treffen. Besonders lukrativ ist diese Form der privaten Rentenversicherung für Personen mit mittlerem und hohem Einkommen. Grund dafür sind die Steuervorteile. Bis zu 2.100 Euro im Jahr können Gutverdiener inklusive aller Zulagen steuerlich geltend machen. Die genaue Höhe der absetzbaren Beträge hängt vom persönlichen Einkommenssteuersatz ab. Grundsätzlich gilt: Je früher mit der Einzahlung in einen Riester-Sparvertrag begonnen wird, desto höher fallen die monatlichen Rentenzahlungen beim Eintritt ins Rentenalter aus. Der Anspruch auf staatliche Förderung ist bei der Riesterrente an einen Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr gekoppelt.


Üppige Zuschüsse für Familien

Die Riesterrente ist insbesondere für Familien mit Kindern ein attraktives Vorsorgemodell. Jeder Inhaber eines Riester-Sparvertrages darf sich über eine staatliche Zulage in Höhe von 154 Euro im Jahr freuen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens vier Prozent des Jahreseinkommens in den Sparvertrag eingezahlt werden. Für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2007 geboren wurden, wird eine Zulage von 185 Euro vom Staat gezahlt. Für jedes Kind, dass ab 2008 geboren wurde, beläuft sich die Kinderzulage sogar auf 300 Euro. Zu beachten ist, dass die Einkünfte aus einem Riester-Vertrag im Rentenalter versteuert werden müssen. Allerdings sinkt der persönliche Steuersatz im Alter, sodass dieser Umstand in den meisten Fällen nur zu geringen Abschlägen führt. Eine Besonderheit gilt für die angesparten Beträge im Falle von Arbeitslosigkeit. Sollte der Inhaber eines Riester-Vertrages auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sein, wird das angesparte Vermögen nicht zur Berechnung des persönlichen Hartz IV-Satzes herangezogen.

Auszahlphase für die Riesterrente

Mit dem Renteneintritt beginnt die Auszahlphase für die Riesterrente, wobei die Zahlung frühestens mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres freigegeben wird. Für Verträge, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen wurden, gilt eine Renteneintrittsgrenze von 62 Jahren. Es handelt sich um eine lebenslange Rentenzahlung, die monatlich auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Alternativ können sich Inhaber eines Riester-Vertrages bis zu 30 Prozent der gesamten Summe im Rahmen einer Einmalzahlung auszahlen lassen. Dabei muss beachtet werden, dass sich in diesem Fall der persönliche Steuersatz in diesem Jahr erhöht.

Wohn-Riester für die eigene Immobilie

Eine Sonderform der Riesterrente ist der sogenannte Wohn-Riester-Vertrag. Diese Vorsorgemaßnahme hat nicht die spätere Rentenauszahlung zum Ziel, sondern die Anschaffung einer Immobile als eine Form der Altersvorsorge. In der Praxis nimmt der Bauherr ein Darlehen auf, das aufgrund der Zulagen und Steuervorteile schneller als ein klassischer Baukredit zurückgezahlt werden kann. Wohn-Riester ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft. Eine Voraussetzung ist, dass die Immobilie selbst bewohnt wird und nicht vermietet werden kann. Darüber hinaus müssen die finanziellen Vorteile im Rentenalter versteuert werden. Zu diesem Zweck wird ein sogenanntes Wohnförderkonto eingerichtet, das zur Ermittlung der Steuer genutzt wird.

Risikoarme Riester-Modelle

Verbraucher, für die vorrangig der Sicherheitsaspekt im Vordergrund steht, haben die Wahl zwischen verschiedenen risikoarmen Anlageformen. Ein Klassiker ist die Riester-Rentenversicherung. Aufgrund des niedrigen Garantiezinses von derzeit 1,25 Prozent gehört diese Riester-Vorsorge zu den renditeschwächsten Anlageformen. Gesetzlich geregelt ist, dass mindestens die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zuschüsse mit dem Eintritt ins Rentenalter im Rahmen der monatlichen Rentenzahlungen ausgeschüttet werden. Für Arbeitnehmer, die nur noch eine vergleichsweise kurze Ansparphase von 10-15 Jahren vor sich haben, eignet sich ein staatlich geförderter Riester-Banksparplan. Bei diesen Verträgen fallen keine Abschlussgebühren an und die eingezahlten Beiträge werden ab dem ersten Euro gutgeschrieben.