Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung – sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung

Gesunde und gepflegte Zähne sind Ihre persönliche Visitenkarte. Ein gepflegtes Zahnbild besitzt eine positive Wirkung auf das Umfeld und ist die Grundlage für ein positives Lebensgefühl. Im Laufe eines Lebens ist es unvermeidlich, dass Behandlungen an den Zähnen erforderlich sind. Während eine oberflächliche Karies leicht mit einer Füllung behandelt werden kann, sind bei einer Erkrankung der Zahnwurzel tief greifendere Maßnahmen erforderlich. Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben in den zurückliegenden Jahren die Leistungen für die Zahnbehandlung kontinuierlich zurückgefahren. Eine Zahnzusatzversicherung ist aus diesem Grund eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Versicherungsschutz.

Zahnzusatzversicherung


Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Die Zahnzusatzversicherung ist eine Form der Krankenversicherung, mit deren Hilfe sich gesetzlich Versicherte gegen die Kosten für Zahnbehandlungen absichern. Welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, ist in den Vorschriften zur Regelversorgung beschrieben. Grundlage für die Übernahme von Behandlungskosten bildet der zahnärztliche Befund. Handelt es sich um eine Füllung, werden von der Krankenkasse beispielsweise nur die Kosten für eine Amalgamfüllung, nicht aber für ein Inlay oder für eine Keramikfüllung übernommen. Gleiches gilt unter anderem für eine professionelle Zahnreinigung. An dieser Leistung beteiligen sich die meisten Kassen lediglich mit einem Sockelbetrag. Die Zahnzusatzversicherung fängt diese Kosten auf und erstattet den Patienten den vollen Betrag für die Behandlung.

Leistungen der Zahnzusatzversicherung

Zahlreiche Zahnbehandlungen sind überaus kostspielig und können das Budget von gesetzlich versicherten Personen stark strapazieren. Muss ein Zahn beispielsweise durch ein Implantat ersetzt werden, können Kosten von mehreren Tausend Euro entstehen. Die Zahnzusatzversicherung kommt für diese Kosten vollumfänglich auf und ersetzt darüber hinaus die Kosten für Wurzelbehandlungen, das Überkronen von Zähnen und für eine professionelle Zahnreinigung. Zusätzlich übernimmt diese Versicherung komplett oder anteilig die Kosten für Zahnersatz und für Maßnahmen, die vom Kiefernorthopäden ergriffen werden. Allein das Anfertigen und Einsetzen einer Brücke verschlingt in der Regel einen vierstelligen Betrag. Am kostspieligsten ist das Einsetzen eines Zahnimplantats. Für diesen Eingriff kommt die gesetzliche Krankenversicherung nicht auf und bei einer fehlenden Zahnzusatzversicherung tragen die Patienten diesen Kostenblock allein.

Versicherungsprämien und Wartezeiten

Die Höhe der Versicherungsprämie für eine Zahnzusatzversicherung richtet sich nach dem Alter des Antragstellers und dem Zustand des Zahnbildes. Zwar zahlen Versicherungsnehmer in jungen Jahren geringere Beiträge, allerdings werden Leistungen bis zu einem Alter von 40 Jahren nur selten in Anspruch genommen. Ab diesem Alter sollten gesetzlich Versicherte ernsthaft über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nachdenken, wobei der Zustand der Zähne berücksichtigt werden muss. Bei jeder Versicherung müssen Wartezeiten beachtet werden, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Diese liegen bei den meisten Anbietern zwischen drei und acht Monaten. Darüber hinaus werden die Kosten für Zahnbehandlungen in den ersten 3-5 Jahren nur bis zu einer bestimmten Obergrenze übernommen, die von Versicherer zu Versicherer variiert. Eine komplette Gebisssanierung ist in diesem Zeitraum nicht möglich. Für Zahnzusatzversicherungen mit einem umfangreichen Anfangsschutz werden höhere Beiträge fällig.

Gesundheitsprüfung vor dem Vertragsabschluss

Bevor ein Versicherer einen Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung bewilligt, wird mehrheitlich eine Gesundheitsüberprüfung verlangt. Zu diesem Zweck müssen die Antragsteller einen Fragebogen ausfüllen. Zahnprobleme dürfen in diesem Formular keinesfalls verheimlicht oder bagatellisiert werden. Bewusste Falschaussagen zum Zustand der Zähne können zu einer fristlosen Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Anbieter führen. Wurden bereits Leistungen in Anspruch genommen, kann der Versicherer die Kosten zurückfordern. Hat der Anbieter Zweifel am Wahrheitsgehalt der Angaben, kann er Erkundigungen bei Zahnarzt einholen und sich über den Zustand der Zähne informieren. In Einzelfällen kann es zu einer Ablehnung des Antrags auf eine Zahnzusatzversicherung durch den Anbieter kommen. Dies ist der Fall, wenn kurzfristig anstehende Behandlungskosten den üblichen Rahmen sprengen.