Arbeitsrechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit nur bei Vorversicherung

Der Arbeitsrechtsschutz als ein Teil einer privaten Rechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Vorsorge für Arbeitnehmer. Diese Versicherung unterstützt den Versicherten finanziell bei juristischen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber und übernimmt die Kosten für den Anwalt, das Verfahren und Zeugen. Rechtliche Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber können sich beispielsweise im Fall einer Kündigungsschutzklage zu einer langwierigen und kostspieligen Angelegenheit entwickeln. Aus diesem Grund sollte rechtzeitig an den Abschluss einer entsprechenden Versicherung gedacht werden, denn in der Regel ist Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit nicht möglich. Eine Ausnahme machen die Versicherer lediglich, wenn bereits eine Vorversicherung mit einem adäquaten Leistungsumfang besteht.

Dreimonatige Wartezeit ist die Regel

Wer während einer laufenden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber schnell noch einen Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit abschließen möchte, wird von den Versicherungsunternehmen eine abschlägige Antwort erhalten. Die Versicherer leisten grundsätzlich nur finanzielle Unterstützung bei Ereignissen, die nach dem Vertragsbeginn eingetreten sind. Das gilt auch für den Arbeitsrechtsschutz. Bei diesem Baustein der Rechtsschutzversicherung gilt zudem eine dreimonatige Wartefrist, bevor die Versicherung in Anspruch genommen werden kann. Mit dieser Maßnahme wollen die Anbieter von Rechtsschutzversicherungen verhindern, dass erst eine Versicherung abgeschlossen wird, wenn sich die juristische Auseinandersetzung bereits abzeichnet. Ein Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit wäre für die Versicherer ein Verlustgeschäft und mit unkalkulierbaren Risiken verbunden.


Arbeitsrechtsschutz: Sinnvoller Schutz für Berufstätige

Selbst, wenn die Versicherer einen Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit ablehnen, ist die Versicherung eine sinnvolle Ergänzung zur Absicherung beruflicher Risiken. Die Rechtsschutzversicherung springt nicht nur im Fall einer Kündigungsklage ein, sondern leistet auch bei Streitigkeiten um Gehaltszahlungen, um den Urlaub oder um geleistete Überstunden finanzielle Hilfe. In Einzelfällen genügt bereits ein Hinweis vonseiten des Arbeitnehmers, dass eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, um mit dem Arbeitgeber eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Der Arbeitsrechtsschutz ist in der Regel ein Baustein der privaten Rechtsschutzversicherung und wird in Kombination mit dem Privatrechtsschutz angeboten.

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