Rechtsschutzversicherung nachträglich abschließen

Gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder ein Verkehrsunfall mit ungeklärter Schuldfrage – zahlreiche Alltagssituationen können in einen Rechtsstreit münden. Auf die Betroffenen kommen hohe Kosten zu, falls die Angelegenheit vor Gericht landet und juristischer Beistand durch einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden muss. Situationen, die zu einer rechtlichen Auseinandersetzung führen können, lassen sich meist nur schwer vorhersehen und viele Personen stellen zu spät den Bedarf an einer Rechtsschutzversicherung (FAZ) fest. Oft stellt sich unter diesen Umständen die Frage, ob man einen Rechtsschutz nachträglich abschließen kann. In diesem Fall würde der Versicherer die Kosten für den Anwalt und das Gerichtsverfahren übernehmen.

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Keine Kostenübernahme bei laufenden Verfahren

Rechtsschutzversicherung nachträglichWer eine Rechtsschutzversicherung (Wikipedia) nachträglich abschließen will, um die Kosten für eine laufende Rechtsstreitigkeit von Versicherer übernehmen zu lassen, hat keine Aussicht auf Erfolg. In diesem Bereich besteht keine Möglichkeit, rückwirkend einen Versicherungsschutz zu erlangen. Der Grund ist einfach und nachvollziehbar: Versicherungen dienen der Vorsorge und bieten finanziellen Schutz vor zukünftigen Ereignissen. Für Unternehmen der Versicherungsbranche wäre die Option eines nachträglich gewährten Versicherungsschutzes mit einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko verbunden. Grundsätzlich funktionieren Rechtsschutzversicherungen nach folgendem Prinzip: Die Versicherungsnehmer zahlen Beiträge ein, um sich gegen eventuelle Rechtsstreitigkeiten in der Zukunft abzusichern. Benötigen einige Versicherungsnehmer finanzielle Unterstützung durch die Versicherung, werden die Kosten aus dem Beitragspool bezahlt. Würden die Versicherungsunternehmen dem nachträglichen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zustimmen, würde diese Vorgehensweise zu einer Kostenexplosion führen.

Wartezeiten bei der Rechtsschutzversicherung

Nach dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist grundsätzlich eine Wartezeit von bis zu drei Monaten einzuhalten, bevor der Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann. Zwar kann man während eines laufenden Verfahrens oder einer nicht beigelegten Rechtsstreitigkeit keine Rechtsschutzversicherung nachträglich abschließen, allerdings bieten einige Unternehmen der Versicherungsbranche den Rechtsschutz ohne Wartezeit an. Oft handelt es sich um einzelne Bausteine, die im Verkehrsrechtsschutz eingeschlossen sind wie der Schadensersatzrechtsschutz, der Strafrechtsschutz oder der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Beim Steuerrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz und Vertragsrechtsschutz ist in der Regel eine Wartezeit einzuhalten, bevor Anspruch auf Leistungen besteht.

Miet- und Erbrechtsschutz

Gleiches gilt auch für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, in der das Mietrecht eingeschlossen ist. Sollte es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Vermieter kommen, darf der Streitfall frühestens drei Monate nach der Vertragsunterzeichnung eintreten. Ansonsten hat der Mieter sämtliche Kosten für das Verfahren, den Anwalt und das Gericht selbst zu tragen. Ein Sonderfall stellt der Erbrechtsschutz dar. Bei diesem Baustein der Rechtsschutzversicherung übernimmt der Versicherer grundsätzlich nur das Anwaltshonorar für ein Beratungsgespräch. Aufgrund dieser Regelung mit eingeschränktem Leistungsumfang ist beim Erbrechtsschutz keine Karenzzeit einzuhalten.