Versicherung abschließen nach Schaden

Versicherung abschließen nach Schaden?

Ein Wasserrohrbruch in der Wohnung, ein versehentlich beschädigtes Auto des Nachbarn oder ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit – die meisten Schadensereignisse können nicht vorhergesehen werden und treten immer zu einem ungünstigen Zeitpunkt ein. Wer über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt, kann der Zukunft gelassen entgegensehen, denn in den geschilderten Fällen steht die Hausrat-, die Privathaftpflicht- oder die Unfallversicherung den Geschädigten finanziell zur Seite und übernimmt die Regulierung des Schadens. Besteht kein Versicherungsschutz, bleiben die Geschädigten auf den Kosten sitzen und dürfen auf keine finanzielle Unterstützung hoffen. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Betroffenen die Frage: Kann man auch eine Versicherung abschließen nach Schaden?

Keine Leistung durch die Versicherer

Wer durch ein selbst verschuldetes Schadensereignis mit finanziellen Forderungen von Dritten konfrontiert wird oder durch einen Wasserrohrbruch einen Großteil der Wohnungseinrichtung verloren hat, kann bei einem ausreichenden Versicherungsschutz mit einer Regulierung durch den Versicherer rechnen. Das bezieht sich allerdings nur auf Schadensereignisse, die nach der Vertragsunterzeichnung und der Einhaltung eventueller Wartezeiten eingetreten sind. Wer glaubt, eine Versicherung nach Schaden abschließen zu können, um anschließend auf Unterstützung hoffen zu können, wird in der Regel enttäuscht werden. Liegt das Schadensereignis zeitlich vor der Vertragsunterzeichnung, sind die Versicherungsunternehmen nicht zur Zahlung verpflichtet.


Versicherung nachträglich abschließen

Während die Regulierung eines Schadens, der vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages eingetreten ist, von den Versicherern abgelehnt wird, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, eine Versicherung nachträglich abzuschließen. Das betrifft beispielsweise die Handyversicherung, die auch nach dem Kauf des Gerätes abgeschlossen werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung kein Schaden am Smartphone vorliegt und das Gerät voll funktionsfähig ist. Auch eine Reiserücktrittskostenversicherung kann nach der Buchung einer Urlaubs- oder Geschäftsreise abgeschlossen werden. Allerdings sind bei dieser Versicherung Fristen zu beachten, nach deren Verstreichen kein Abschluss mehr möglich ist.