Sterbegeldversicherung – Risikovorsorge für den Todesfall
Eine Sterbegeldversicherung ist eine verantwortungsvolle Risikovorsorge. Im Falle eines Ablebens des Versicherungsnehmers wird eine festgelegte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt, die zur Finanzierung der Bestattung und der Trauerfeierlichkeiten eingesetzt wird. Mit dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung werden die Angehörigen vor einer außergewöhnlichen finanziellen Belastung geschützt, denn eine Beerdigung und die anschließende Grabpflege können Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro verursachen. Seit dem Wegfall des Sterbegeldes für gesetzlich Versicherte im Jahr 2004 gewinnt die private Risikovorsorge in Form einer Sterbegeldversicherung zunehmend an Bedeutung.
Wartezeiten bei der Sterbegeldversicherung
Beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung müssen die Versicherungsnehmer berücksichtigen, dass die meisten Unternehmen den Versicherungsschutz nur inklusive Wartezeit anbieten. Bei der Wartezeit handelt es sich um eine bestimmte Frist, die verstreichen muss, bevor die Leistungen in Anspruch genommen werden können. Dabei kann es sich um einen Zeitraum von einigen Monaten oder mehreren Jahren handeln. Maßgeblich beeinflusst wird die Länge der Wartezeit durch das Eintrittsalter des Versicherten. Verstirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf der festgesetzten Frist, zahlt die Versicherung in der Regel nur die eingezahlten Beiträge aus. Wer sich für eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit entscheidet, muss generell den Nachweis über eine Gesundheitsprüfung erbringen. Zu diesem Zweck muss ein vorbereiteter Fragenkatalog abgearbeitet werden, der den Versicherern als Grundlage für eine Risikoanalyse dient.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Für eine Beerdigung können Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro entstehen. Neben der Trauerzeremonie müssen der Grabstein, Trauerkarten, Blumengebinde und Erbscheine bezahlt werden. Als realistisch gilt für eine Bestattung in Deutschland ein Betrag zwischen 4.000 und 5.000 Euro. Soll auch die mehrjährige Grabpflege über die das Sterbegeld abgedeckt werden, erhöht sich die Versicherungssumme entsprechend. Trotz der der Trauer um einen geliebten Menschen müssen sich die Hinterbliebenen mit diesen Punkten auseinandersetzen, denn in Deutschland gibt es eine Pflicht zur Bestattung. Bereits bei Vertragsabschluss ist darauf zu achten, dass ein feststehender Auszahlungsbetrag in die Police eingetragen wird. Auf diese Weise herrscht für die Angehörigen Klarheit, ob die Gesamtkosten durch die Auszahlungen abgedeckt sind.
Höchstalter für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung
Mehrheitlich haben die Unternehmen der Versicherungswirtschaft eine Höchstgrenze für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung festgelegt. Bei den meisten Anbietern liegt die Obergrenze bei 75 Jahren. Das Alter des Versicherungsnehmers beeinflusst maßgeblich die Höhe der Beiträge. Wer sich bereits in jungen Jahren für diese Risikovorsorge entscheidet, zahlt deutlich weniger als ein Arbeitnehmer, der kurz vor dem Renteneintritt steht. Darüber hinaus besteht bei vielen Anbietern die Möglichkeit, die Beitragszahldauer individuell auszuhandeln. In der Praxis entscheiden sich viele Versicherungsnehmer für das 65. oder 70. Lebensjahr als Obergrenze, sofern die definierte Versicherungssumme zu diesem Zeitpunkt in Form von Beitragszahlungen erreicht wurde. Nach dem Erreichen der Obergrenze wird die Police beitragsfrei gestellt und der Versicherungsschutz bleibt bis zum Ableben des Versicherungsnehmers in vollem Umfang erhalten.
Leistungsbindung und Zinsgewinne
Vor dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung sollte Klarheit über eine eventuell vorhandene Leistungsbindung bestehen. Damit wird die Verwendung des Geldes bereits vor dem Tod des Versicherten geregelt und ist an exakt definierte Bedingungen gebunden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn nur ein bestimmtes Bestattungsunternehmen mit der Beerdigung beauftragt werden darf. Eine Sterbegeldversicherung kann über einen Zeitraum von mehreren Jahren Zinsgewinne erwirtschaften, da die Versicherer die Beiträge anlegen. Wie bei der klassischen Kapitallebensversicherung gibt es auch beim Sterbegeld eine Überschussbeteiligung, die den Hinterbliebenen zugutekommt. Die Auszahlung der erwirtschafteten Überschüsse erfolgt zusammen mit der Versicherungssumme. Allerdings sollte die Kalkulation für die Versicherungssumme nicht auf unvorhersehbaren Gewinnen beruhen, da diese Variante stark risikobehaftet ist. Die volle Höhe der Versicherungssumme sollte auf jeden Fall durch Beitragszahlungen erreicht werden. Ansonsten reicht das Geld im ungünstigsten Fall nicht, um sämtliche Kosten für die Bestattung zu begleichen.