SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft

Die SOLIDAR ging aus der im Jahr 1922 gegründeten „Sterbeunterstützungseinrichtung der Angestellten des Bochumer Vereins“ hervor, die eine betriebliche Sterbekasse des Krupp-Konzerns war. SOLIDAR existiert in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit und ist ausschließlich den Interessen der Mitglieder verpflichtet. Beschlüsse werden unter Beteiligung der gewählten Mitgliedervertretung gefasst, die aus einer 100-köpfigen Mannschaft besteht. Als Kontrollorgan des Vorstandes fungiert der 6-köpfige Aufsichtsrat.

Sterbekasse der SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft

Bis zum Jahr 1986 war die Sterbekasse der SOLIDAR eine rein betriebliche Einrichtung, die ausschließlich den Mitarbeitern des ehemaligen Krupp-Konzerns offenstand. Danach erfolgt eine Umwandlung zur Publikumsversicherung und die damit verbundene Öffnung für alle Interessenten bundesweit. Im Zuge der Restrukturierung wurde der Unternehmensname SOLIDAR eingeführt. In der Gegenwart nutzen rund 90.000 Mitglieder die Angebote der SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft zum Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Seit der Abschaffung des gesetzlichen Sterbegeldes für Hinterbliebene im Jahr 2004 gewinnt das Thema der privaten Trauerfall-Vorsorge zunehmend an Bedeutung, da die Kosten für eine Bestattung oft eine enorme finanzielle Herausforderung für die Hinterbliebenen darstellen.


Sterbegeldversicherung von der SOLIDAR

Durch die Rechtsform eines Vereins auf Gegenseitigkeit werden die Mitglieder der SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft an der Überschussentwicklung in Form von Bonuszahlungen beteiligt. Dieser Bonus erhöht die Sterbegeldsumme, wodurch sich die Versicherungsleistung kontinuierlich erhöht. Ausgezahlt wird die Summe im Falle eines Todes des Versicherungsnehmers an die Hinterbliebenen. Sie können mit dem Betrag die Kosten für die Bestattung decken, die Schätzungen zufolge zwischen 5.000 und 8.000 Euro liegen. Interessenten können zwischen einer Einmalzahlung und monatlich zahlbaren Versicherungsprämien wählen.

Tarife der Sterbegeldversicherung

Die SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft bietet drei unterschiedliche Tarife in der Sterbegeldversicherung an, die sich hinsichtlich der Versicherungssumme und der Zahlweise unterscheiden. Eine Gesundheitsprüfung wird für keine der angebotenen Varianten verlangt. Im Tarif 18 und 19 kann eine Versicherungssumme zwischen 500 und 8.000 Euro gewählt werden. Der Unterschied liegt in der Länge der Beitragszahlung. Während im Tarif 18 Beitragszahlungen bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres geleistet werden müssen, tritt im Tarif 19 die Beitragsfreistellung bereits im 65. Lebensjahr ein. Das dritte Leistungspaket wird als Tarif EB bezeichnet und schließt eine frei wählbare Versicherungssumme zwischen 3.000 und 8.000 Euro ein. Die Zahlung ist als Einmalbetrag zu leisten und ist eine sinnvolle Anlage für private Sparguthaben oder bei der Auszahlung einer Lebensversicherung.