Mietkautionsversicherung

Die Mietkaution ist eine Zahlung, die der Mieter beim Neubezug einer Wohnung an den Vermieter leistet. Sie dient dem Vermieter zur finanziellen Absicherung für eventuelle Schäden an der Wohnung, die auf den Mieter zurückzuführen sind. Gesetzlich festgelegt ist die maximale Höhe der Mietkaution. Sie liegt maximal bei drei Netto-Monatskaltmieten. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen und verzinsen zu lassen. Da die Mietkaution das Haushaltsbudget des Mieters stark belasten kann, suchen viele Verbraucher nach einer Alternative und entscheiden sich für den Abschluss einer Mietkautionsversicherung. Auf diese Form der Sicherheit hat sich unter anderem der Anbieter Kautel spezialisiert. Auch der Deutschen Mietkautionsbund e.V. bietet eine Meitkaution an.

Funktionsweise der Mietkautionsversicherung

Die Mietkautionsversicherung bietet dem Mieter die Gelegenheit, bares Geld zu sparen. Insbesondere beim Neubezug einer Wohnung müssen zahlreiche Anschaffungen getätigt werden und das Budget ist knapp. Das Prinzip entspricht dem einer Mietkautionsbürgschaft, wobei die Versicherung im Ernstfall Leistungen übernimmt, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben. Dabei kann es sich um offene Mietzahlungen, Sachschäden, die der Mieter verursacht hat oder ausstehende Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung handeln. Für den Vermieter entstehen keine Nachteile und er kommt in den Genuss der gleichen Sicherheiten, wie sie das Hinterlegen einer Barkaution bietet. Der Vorteil für den Mieter: Die Summe muss nicht in einer Einmalzahlung erbracht werden, sondern es wird ein Jahresbeitrag an die Versicherungsgesellschaft gezahlt. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Höhe der Mietkaution und liegt meist zwischen vier und sieben Prozent von der Gesamtsumme. Näheres zu diesem Thema erfahren Sie beim Anbieter Kautionsfrei.de.


Abwicklung von Schadensfällen

Die Abwicklung von Schadensfällen bei der Mietkautionsversicherung gleicht bei berechtigten Ansprüchen den Vorgängen wie bei jeder anderen Versicherung. Der Vermieter füllt ein Schadensformular aus, mit dem die Ansprüche geltend gemacht werden. Der Versicherer informiert den Mieter als Versicherungsnehmer über den Vorgang und gibt diesem die Gelegenheit zur Stellungnahme. Kann der Mieter anhand von Fotos oder einem ordnungsgemäß ausgefüllten Übergabeprotokoll belegen, dass die Ansprüche des Vermieters unberechtigt sind, verweigert die Mietkautionsversicherung die Zahlung. Sind die Ansprüche berechtigt, wird der Schaden reguliert. In diesem Fall verlangt die Versicherung vom Mieter eine Rückerstattung der geleisteten Zahlung. Die Vorgehensweise gilt für Privatpersonen und Gewerbetreibende gleichermaßen.

Kündigung der Mietkautionsversicherung bei Umzug

Entschließt sich der Mieter zum Umzug, wird dem bestehenden Versicherungsverhältnis die Grundlage entzogen, denn die Rahmenbedingungen haben sich geändert. In diesem Fall muss die Mietkautionsversicherung vom Mieter gekündigt werden. Damit keine verspäteten Forderungen vonseiten des Vermieters entstehen, sollten Sie sich eine Kopie des Übergabeprotokolls aushändigen lassen. Mit diesem Dokument erklärt der Vermieter, dass keine Nachforderungen bestehen und Mietzahlungen bzw. die Nebenkostenabrechnung in voller Höhe beglichen wurden. Eine Kündigungsfrist ist bei der Mietkautionsversicherung nicht zu beachten. Sie ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt kündbar und in der Regel werden zu viel gezahlte Beiträge vom Versicherer zurückerstattet.

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