Versicherung abschließen unter 18

Versicherung abschließen unter 18: Gesetzliche Grundlagen

Grundsätzlich benötigen Personen unter 18 Jahren keine eigene Versicherung, da sie vor dem Gesetz als minderjährig gelten und über die Versicherungen der Eltern abgesichert sind. Nach geltendem Recht sind unter 18-Jährige nicht voll geschäftsfähig und können eigenständig keine Versicherung abschließen. Falls Minderjährige unter bestimmten Umständen dennoch eine eigene Versicherung abschließen wollen, benötigen sie dazu die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters, in der Regel der Eltern. Die Verträge sind nur dann wirksam, wenn sie nicht länger als ein Jahr nach dem Erreichen der Volljährigkeit gelten. Versicherungsverträge, die ohne Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen wurden, sind nicht in vollem Umfang wirksam und müssen auf Verlangen des Minderjährigen rückwirkend ab Vertragsbeginn aufgehoben werden.

Ausnahmen im Einzelfall

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch von Minderjährigen im Alter von 7-17 Jahren wirksame Versicherungsverträge abgeschlossen werden. Dies ist im sogenannten Taschengeldparagrafen (§ 110 BGB) geregelt. Demnach kommt ein wirksamer Versicherungsvertrag zustande, wenn die Prämien mit finanziellen Mitteln bezahlt werden, die den unter 18-Jährigen frei zur Verfügung stehen. Da es sich bei dieser Regelung um die Ausnahme handelt, muss jeder Fall sorgfältig von der Versicherung geprüft werden.


Haftpflicht Versicherung abschließen unter 18

In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, eine Versicherung unter 18 abzuschließen. Am häufigsten wird von minderjährigen Jugendlichen die private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die zu den wichtigsten Versicherungen im Privatbereich gehört. Da es keine Haftpflichtversicherungspflicht gibt, verfügen nicht alle Haushalte in Deutschland über eine derartige Police. Demzufolge sind minderjährige Kinder und Jugendliche im Schadensfall auch nicht über die Eltern abgesichert. Bedarf an einer Privathaftpflicht besteht auch für Minderjährige, die bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres die elterliche Wohnung verlassen und einen eigenen Hausstand gründen. In diesem Fall ist die private Haftpflichtversicherung ein wichtiger Baustein zur Absicherung gegen Risiken im Alltag.

Autoversicherung über die Eltern

Die gesetzlichen Regelungen erlauben es Jugendlichen im Alter von 17 Jahren in einigen Bundesländern, in Begleitung eines Erwachsenen ein Auto im öffentlichen Straßenverkehr zu lenken. Selbstverständlich muss das Fahrzeug versichert sein. Allerdings ist es minderjährigen Jugendlichen nicht gestattet, selbst eine Kfz Versicherung abzuschließen, da sie nach geltendem Recht nicht in vollem Umfang geschäftsfähig sind. Die Autoversicherung muss in diesem Fall von den Eltern abgeschlossen werden, selbst wenn der Nachwuchs als Besitzer des Pkws eingetragen ist. Der Versicherungsnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, der Versicherung mitzuteilen, dass das Auto von einem 17-jährigen Fahrer bewegt wird. Wer dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommt, muss im Schadensfall mit einer Vertragsstrafe oder mit einer Weigerung der Schadensregulierung vonseiten der Versicherung rechnen.