Auto mieten ohne Führerschein

Jeder, der schon einmal einen Leihwagen angemietet hat, kennt das Prozedere am Mietwagenschalter: Führerschein, Personalausweis und Kreditkarte vorlegen, Formular ausfüllen und Wagenschlüssel übernehmen. Die Regelungen für die Anmietung eines Leihfahrzeuges haben die Autovermieter in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben. Doch wie verhält es sich, wenn der Anmieter keinen gültigen Führerschein besitzt? In diesem Fall wird eine andere Person als Fahrer eingetragen, wobei der Mieter des Fahrzeuges für alle eventuellen Schäden am Mietwagen haftet.

Mietwagen ohne Führerschein mieten: Voraussetzungen

Die Grundvoraussetzung, um ein Auto ohne Führerschein anmieten zu können, ist die Anwesenheit einer zweiten Person, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Diese Person wird am Mietwagenschalter als Fahrer eingetragen und ist allein berechtigt, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Anmieter und Fahrer müssen demzufolge nicht identisch sein. Allerdings muss der Anmieter bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autovermieter beschrieben sind. Dazu gehört, dass der Mieter ein Mindestalter von 18. Jahren haben und im Besitz einer Kreditkarte sein muss. Die Kreditkartennummer benötigt der Autovermieter als Sicherheit und für die Kaution. Der Fahrer muss ebenfalls mindestens 18 Jahre alt sein und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Darüber hinaus muss er den Personalausweis oder den Reisepass zusammen mit einer Meldebestätigung vorlegen.


Der Fahrzeugmieter haftet bei Schäden

Wenn es sich beim Mieter und Fahrer um zwei getrennte Personen handelt, muss beachtet werden, dass allein der Mieter für Schäden am Fahrzeug haftet. Aus diesem Grund spielt der Versicherungsschutz eine tragende Rolle bei der Anmietung eines Leihwagens. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung bindend für alle Fahrzeuge vorgeschrieben ist, gibt es bei der Kaskoversicherung durchaus Unterschiede bezüglich der Deckungssumme. Die Mietwagen-Bedingungen sollten in jedem Fall aufmerksam gelesen werden, um nicht im Schadensfall auf einem bestimmten Betrag sitzen zu bleiben. In der Regel wird mit dem Autovermieter eine Selbstbeteiligung vereinbart, die angibt, bis zu welchem Betrag der Mieter selbst für einen eventuellen Schaden aufkommt.

Rechtsschutzversicherung abschließen für den Ernstfall

Wer einen Leihwagen anmietet, ohne selbst im Besitz eines Führerscheines zu sein, muss sich des Risikos bewusst sein, das entsteht, wenn andere Personen mit dem Auto fahren. Das gilt insbesondere für den Fall, wenn der Anmieter nicht ständig als Beifahrer im Fahrzeug sitzt. Für den Autovermieter ist der Mieter des Leihwagens der erste Ansprechpartner und im Falle eines Schadens wird er zuerst zur Kasse gebeten. Oft führten schon Unklarheiten bei den Haftungsbestimmungen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung angeraten, wenn der Mietwagen längere Zeit von einem eingetragenen Fahrer bewegt wird. Sie springt im Ernstfall dem Versicherten zur Seite und übernimmt die Kosten für Gericht, Anwalt und Verwaltungsgebühren.